Ergänzungsbeitrag zum Lehrlingsgehalt im Rahmen der Erwachsenenausbildung

Was wird gefördert?

Ein Arbeitgeber, der einen Auszubildenden im Rahmen eines Ausbildungsvertrages für Erwachsene beschäftigt und den sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer zahlt, kann die Differenz zur Ausbildungsvergütung in der Erstausbildung, die in dem betreffenden Ausbildungsberuf gezahlt wird, erstattet bekommen. 

Wer kann die Förderung erhalten?

Die finanzielle Förderung steht jedem Unternehmen zu, das in Luxemburg niedergelassen ist, über eine Ausbildungsberechtigung verfügt und einen Lehrling im Rahmen der Erwachsenenausbildung einstellt.

Förderbedingungen

Die Ausbildung muss in einem der Berufe erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildungaufgeführt sind.

Förderhöhe und Dauer

Es erfolgt eine Erstattung des Differenzbetrags zwischen dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer und der im Rahmen der Erstausbildung für den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Lehrlingsvergütung.

Der Ergänzungsbeitrag zum Lehrlingsgehalt wird während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrages im Rahmen der Erwachsenenausbildung gewährt.

Beantragung

Bitte kontaktieren Sie die Berufsberatung der ADEM.

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