Berufseinführungsvertrag (CIE)

Was wird gefördert?

Ein Arbeitgeber aus dem Privatsektor, der einen jungen Arbeitsuchenden im Rahmen eines Berufseinführungsvertrages (CIE) einstellt, kann einen Teil der Personalkosten sowie den vollständigen Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet bekommen.

Welches Unternehmen kann einen Berufseinführungsvertrag abschließen?

Alle Unternehmen, die jungen Arbeitsuchenden (jünger als 30 Jahre, ohne Arbeit und seit mindestens drei Monaten bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet) praktische Erfahrungen vermitteln möchten, können einen Berufseinführungsvertrages (CIE) abschließen.

Bedingungen

Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, dem jungen Arbeitsuchenden nach dem Berufseinführungsvertrags (CIE) entweder eine konkrete Beschäftigungsperspektive zu bieten oder maßgeblich zur Verbesserung seiner Beschäftigungsfähigkeit beizutragen.

Vertragsdauer: 12 Monate mit einer möglichen Verlängerung von maximal sechs Monaten.

Sollte das Unternehmen in den drei Monaten nach Beendigung des Berufseinführungsvertrags Personal einstellen, ist dem jungen Arbeitsuchenden Vorrang zu gewähren.

Der junge Arbeitsuchende, der im Rahmen eines CIE eingestellt wird, erhält eine Vergütung in Höhe von:

  • 80% des sozialen Mindestlohns (für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) bei Jugendlichen unter 18 Jahren;
  • 100% des sozialen Mindestlohns (für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) bei Jugendlichen ohne Schulabschluss oder Jugendlichen, die ein Berufsbefähigungszeugnis oder einen technischen oder allgemeinen Sekundarabschluss haben.
  • 130% des sozialen Mindestlohns (für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) bei Jugendlichen, die in Besitz eines Technikerdiploms oder eines Hochschulabschlusses (Bachelor oder Master) sind.

Betreuung des Teilnehmers, der an der Maßnahme CIE teilnimmt

Der Arbeitgeber stellt dem Maßnahmenteilnehmer, der im Rahmen eines Berufseinführungsvertrags (CIE) eingestellt wurde, einen Tutor aus dem Unternehmen zur Seite. Die Aufgabe des Tutors ist es, den jungen Arbeitnehmer während der Dauer des Vertrags zu unterstützen und zu betreuen.

Der Tutor muss der ADEM in gegenseitigem Einvernehmen mit dem jungen Arbeitnehmer die festgestellten Kompetenzen und Defizite sowie die während der Vertragszeit zu erreichenden Fortschritte mitteilen.

Der Arbeitgeber muss innerhalb einer einmonatigen Frist nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Ausbildungsplan mit dem jungen Arbeitnehmer ausarbeiten.

Finanzielle Förderung

Während der ersten 12 Monate des Berufseinführungsvertrags (CIE) leistet der Beschäftigungsfonds eine monatliche Erstattung in Höhe von

  • 50% der Grundvergütung (65% im Falle der Beschäftigung von Personen, deren Geschlecht in dem betreffenden Wirtschaftssektor unterrepräsentiert ist)
  • 100% des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Im Falle einer Verlängerung des CIE erstattet der Beschäftigungsfonds dem Arbeitgeber während der Dauer der Verlängerung:

  • 30 % der Grundvergütung;
  • den gesamten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Auf Antrag erstattet der Beschäftigungsfonds dem Arbeitgeber, der den jungen Arbeitsuchenden nach Beendigung des CIE einstellt, den Arbeitgeberanteil an den Soziaversicherungsbeiträgen für eine Dauer von 12 Monaten ab Datum der Einstellung. Diese Erstattung erfolgt erst 12 Monate nach der Einstellung des jungen Arbeitsuchenden mit einem unbefristetem Vertrag ohne Probezeit unter der Voraussetzung, dass der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in Kraft ist. Diese Erstattung ist nicht mit anderen Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung kumulierbar.

Antragsverfahren

Arbeitgeber, die einen Berufseinführungsvertrag (CIE) mit einem Arbeitsuchenden abschließen möchten, werden gebeten, Kontakt mit dem Arbeitgeberservice (Service employeurs) der ADEM aufzunehmen und die freie Stelle zu melden.

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