Das Programm Jobelo

Was wird gefördert?

Ein Arbeitgeber aus dem Privatsektor, der einen jungen Arbeitsuchenden zwischen 18 und 29 Jahren im Rahmen eines Berufsförderungsvertrags (CAE agrément) einstellt, erhält einen Teil der gezahlten Vergütung sowie den vollen Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet.

Jobelo

Das Programm Jobelo ist gedacht für Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren, die über keinen Abschluss verfügen und bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind. Im Rahmen von Jobelo absolvieren die Jugendlichen zunächst eine zweimonatige theoretische Ausbildung beim Zentrum für Berufs- und Sozialberatung (COSP), um herauszufinden, welchen beruflichen Weg sie einschlagen können. Danach findet ein zweimonatiges Orientierungspraktikum in einem Unternehmen statt, bei dem der Arbeitgeber den Jugendlichen kennenlernen kann, bevor dieser gegebenenfalls im Rahmen eines Berufsförderungsvertrag (CAE agreement) im Unternehmen beschäftigt wird.

Welche Unternehmen können einen Berufsförderungsvertrag abschließen?

Unternehmen, die einem jungen Menschen ohne berufliche Qualifikation die Möglichkeit geben möchten, sich im Rahmen einer praktischen und theoretischen Ausbildung weiterzuentwickeln und somit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern, können einen Berufsförderungsvertrag abschließen.

Bedingungen

  • Der Vertrag wird zwischen der ADEM und dem Jugendlichen abgeschlossen.
  • Der Arbeitgeber entwickelt einen Ausbildungsplan (einfaches Verfahren).
  • Der Arbeitgeber gewährt dem Jugendlichen die Möglichkeit, Förderkurse zu besuchen, um den Schulabschluss nachzuholen.
  • Die Vergütung des Jugendlichen entspricht dem sozialen Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer.
  • Vertragsdauer: 12 Monate mit der Möglichkeit einer Verlängerung von max. sechs Monaten (40 Std./Woche).

Förderhöhe und Dauer

Der Beschäftigungsfonds gewährt dem Arbeitgeber folgende Erstattungen:

  • 75% der Grundvergütung während der Vertragslaufzeit von 12 Monaten und 50% während einer eventuellen Vertragsverlängerung von max. sechs Monaten;
  • 100% des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.

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