Wer kann die finanzielle Hilfe beantragen?
Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiter
Worum geht es?
Die Gemischte Kommission hat eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung für einen Mitarbeiter gemäß Artikel L.326-9 (6) des Arbeitsgesetzbuchs entschieden.
In diesem Fall muss das Unternehmen seinem Mitarbeiter eine gesetzlich festgelegte pauschale Abfindung zahlen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des betreffenden Mitarbeiters richtet:
Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren oder mehr --> Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt
Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren oder mehr --> Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern
Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren oder mehr --> Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern
Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren oder mehr --> Abfindung in Höhe von vier Monatsgehältern
Die Betriebszugehörigkeit wird zum Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung über eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung festgestellt.
Die pauschale Abfindung wird auf der Grundlage der Bruttogehälter berechnet, die dem Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten unmittelbar vor der Bekanntgabe der Entscheidung über die außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung tatsächlich gezahlt wurden.
In den zur Berechnung der pauschalen Abfindung verwendeten Gehältern sind enthalten: Krankengeld sowie laufende Prämien und Zuschläge, ausgenommen bezahlte Überstunden, Sonderzahlungen und sonstige außergewöhnliche Aufwendungen.
Der Beschäftigungsfonds erstattet dem Arbeitgeber die gezahlte pauschale Abfindung. Hierzu muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen und und die erforderlichen Nachweise vorlegen.
-> Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber nicht beitragspflichtig (Nähere Informationen finden Sie hier)
Fristen
Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Zustellung der Entscheidung über die außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Erstattung.
Was muss ich tun?
Füllen Sie das unten stehende Formular aus und schicken Sie es per Post oder E-Mail.
Im Falle einer Bewilligung wird die ADEM die Höhe der pauschalen Abfindung auf der Grundlage dieses Formulars festlegen, und der dem Arbeitnehmer zustehende Betrag wird dem Arbeitgeber per Post mitgeteilt.
Sobald die pauschale Abfindung an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurde, muss der Arbeitgeber, um eine eventuelle Rückerstattung zu erhalten, Folgendes einreichen:
- eine Lohnabrechnung, die den Brutto- und Nettobetrag der pauschalen Abfindung ausweist,
- den Nachweis über die Zahlung der Pauschale,
- einen Banknachweis.
Nach Prüfung der Unterlagen wird die ADEM die pauschale Abfindung zurückerstatten.