Betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit

Was wird gefördert?

Die finanzielle Förderung wird gewährt, wenn ein Betrieb infolge eines Schadens oder eines Unfalls, bei dem die Betriebsmittel oder Räumlichkeiten zerstört oder beschädigt wurden, seine Tätigkeiten vorübergehend ganz oder zum großen Teil einstellen muss. In diesem Fall übernimmt der Staat die teilweise Erstattung der im Normalfall geleisteten Gehaltszahlungen.

Wer kann die Förderung erhalten?

Wenn es zu einer Einstellung oder gravierenden Einschränkung der Geschäftstätigkeit kommt, z.B. aufgrund von Straßen- oder Infrastrukturarbeiten, die länger als ein Monat dauern und den Zugang der Kunden in dem Maße einschränken, dass es zu einem spürbaren Rückgang der Umsatzzahlen kommt, kann betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit bewilligt werden.

Wichtig: Betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit wird nicht gewährt, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgrund betriebsexterner Gründe nicht mehr fortsetzen kann, zum Beispiel bei Wegfall oder Streik eines wichtigen Lieferanten. In diesem Fall kann das Unternehmen unter Umständen wirtschaftlich bedingte Kurzarbeit beantragen.

Förderbedingungen

Das Unternehmen, das betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit beantragen möchte, muss in Luxemburg niedergelassen sein und über eine entsprechende Niederlassungsermächtigung verfügen.

Es muss außerstande sein, das beschäftigungslose Personal zeitweilig in andere Unternehmen und Werke oder auf andere Baustellen zu entsenden und sich verpflichten, die Arbeits- bzw. Ausbildungsverträge der betroffenen Personen fortzuführen.

Förderhöhe und Dauer

Im Rahmen der betrieblich bedingten Arbeitslosigkeit erstattet der Staat dem Arbeitgeber 80% des durchschnittlichen Stundenlohns (brutto), den der betroffene Mitarbeiter in den letzten drei Monaten vor der Kurzarbeit erhalten hat. Die Erstattung des Schlechtwettergeldes erfolgt nach der 17. Ausfallstunde eines Monats.

Der Staat übernimmt höchstens 350 Arbeitsstunden je Arbeitnehmer und Kalenderjahr.

Der Arbeitgeber muss die ADEM spätestens am Werktag nach dem Beginn der Arbeitslosigkeit über die witterungsbedingte Arbeitslosigkeit in Kenntnis setzen.

Antragsverfahren

Bitte kontaktieren Sie die ADEM-Berater im Servicebereich Erhalt von Arbeitsplätzen.

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