Betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit

Was wird gefördert?

Die finanzielle Förderung wird gewährt, wenn ein Betrieb infolge eines Schadens oder eines Unfalls, bei dem die Betriebsmittel oder Räumlichkeiten zerstört oder beschädigt wurden, seine Tätigkeiten vorübergehend ganz oder zum großen Teil einstellen muss. In diesem Fall übernimmt der Staat die teilweise Erstattung der im Normalfall geleisteten Gehaltszahlungen.

Wer kann die Förderung erhalten?

Wenn es zu einer Einstellung oder gravierenden Einschränkung der Geschäftstätigkeit kommt, z.B. aufgrund von Straßen- oder Infrastrukturarbeiten, die länger als ein Monat dauern und den Zugang der Kunden in dem Maße einschränken, dass es zu einem spürbaren Rückgang der Umsatzzahlen kommt, kann betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit bewilligt werden.

Wichtig: Betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit wird nicht gewährt, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgrund betriebsexterner Gründe nicht mehr fortsetzen kann, zum Beispiel bei Wegfall oder Streik eines wichtigen Lieferanten. In diesem Fall kann das Unternehmen unter Umständen wirtschaftlich bedingte Kurzarbeit beantragen.

Förderbedingungen

Das Unternehmen, das betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit beantragen möchte, muss in Luxemburg niedergelassen sein und über eine entsprechende Niederlassungsermächtigung verfügen.

Es muss außerstande sein, das beschäftigungslose Personal zeitweilig in andere Unternehmen und Werke oder auf andere Baustellen zu entsenden und sich verpflichten, die Arbeits- bzw. Ausbildungsverträge der betroffenen Personen fortzuführen.

Förderhöhe und Dauer

Der Arbeitgeber erhält 80 % des durchschnittlichen Bruttostundenlohns, den der Arbeitnehmer in den drei Monaten vor dem Monat, in dem die betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit eintritt, tatsächlich erhalten hat. Der berücksichtigte Zeitraum beginnt ab der 17. Ausfallstunde eines Monats.

Der Staat übernimmt maximal 350 Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ADEM spätestens an dem Werktag zu informieren, der auf den Tag folgt, an dem die betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit eingetreten ist.

Die Forderungsanmeldung ist innerhalb von zwölf Monaten nach dem Monat, in dem die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, bei der ADEM einzureichen, andernfalls ist sie ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Bitte kontaktieren Sie die ADEM-Berater im Servicebereich Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber.

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