In Luxemburg gibt es verschiedene Maßnahmen und finanzielle Hilfen, um den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. In dieser Rubrik werden drei dieser Maßnahmen vorgestellt: die konjunkturbedingte wirtschaftliche Kurzarbeit, die witterungsbedingte Kurzarbeit (Schlechtwettergeld) und die Kurzarbeit aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses
Kurzarbeit aufgrund konjunkturbedingter wirtschaftlicher Probleme
Unternehmen, die wirtschaftliche, konjunkturbedingte oder strukturelle Probleme haben, können zum Erhalt der Arbeitsplätze Kurzarbeit beantragen.
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Kurzarbeit aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses
Wenn ein Betrieb infolge eines Schadens oder eines Unfalls seine Tätigkeiten vorübergehend einstellen muss, kann der Staat die im Normalfall geleisteten Gehaltszahlungen zum Teil erstatten.
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Witterungsbedingte Kurzarbeit (Schlechtwettergeld)
Unternehmen des Baugewerbes und angeschlossener Branchen können zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen eine teilweise Erstattung der üblicherweise an die Mitarbeiter geleisteten Gehaltszahlungen erhalten.
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