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Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Mechanismus zur Unterstützung von Beschäftigung und wirtschaftlicher Stabilität.
Er wird durch das Arbeitsgesetzbuch, Buch V, Titel I geregelt: „Prévenir des licenciements et maintien de l’emploi“.
Der Zugang zu diesem System kann aufgrund konjunktureller oder struktureller Schwierigkeiten, höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gewährt werden.
Konkret ermöglicht es Unternehmen mit vorübergehenden Schwierigkeiten, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu reduzieren, ohne diese entlassen zu müssen.
Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten eine Entschädigung, die in der Regel 80 % ihres Bruttolohns für die nicht geleisteten Stunden beträgt. Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber ausgezahlt, aber größtenteils vom Staat erstattet.
Dieses System ist zeitlich befristet, wird für einen Monat gewährt und kann verlängert werden. Ziel ist es, die Beschäftigung in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen, und die Arbeitnehmer behalten ihre Sozialrechte (Sozialversicherung, Betriebszugehörigkeit usw.).

Der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter muss den Antrag auf Kurzarbeit zwingend elektronisch über seinen beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu einreichen.