Was wird gefördert?
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitsuchenden einstellt, kann in den Genuss einer Steuervergünstigung gelangen.
Wer kann die Steuervergünstigung beantragen?
Diese Beihilfe wird folgenden Unternehmen und Personen bewilligt:- Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Handwerk oder Bergbau;
- Betrieben, die Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft erzielen;
- Freie Berufe.
Folgende Unternehmen und Personen können nicht in den Genuss der Beihilfe gelangen:
- Zeitarbeitsfirmen;
- private Haushalte.
Voraussetzungen
Damit der Arbeitgeber die Beihilfe beziehen kann, muss die eingestellte Person:
- ohne Arbeit sein;
- seit mindestens sechs Monaten bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein;
- von der ADEM vorgeschlagen worden sein.
Die Steuervergünstigung kann ebenfalls in den folgenden Fällen gewährt werden:
- bei einer innerbetrieblichen Wiedereingliederung ihres Arbeitnehmers;
- bei Einstellung eines Mitarbeiters, der sich in einer außerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung befunden hat. In diesem Fall kann die Arbeitsuchendmeldung kürzer als sechs Monate sein;
- bei Einstellung eines Arbeitsuchenden während oder im Anschluss an eine Beschäftigungsmaßnahme (Berufseinführungsvertrag, Wiedereingliederungsvertrag).
Bei dem Arbeitsvertrag mit dem neuen Mitarbeiter muss es sich um einen der folgenden Verträge handeln:
- unbefristeter Arbeitsvertrag;
- befristeter Arbeitsvertrag (mit einer Befristung von mindestens 18 Monaten);
- befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines sich in Elternurlaub befindlichen Arbeitnehmers (im Vertrag anzugeben).
Der Arbeitsuchende muss für mindestens 16 Arbeitsstunden pro Woche eingestellt werden.
Höhe und Dauer der Beihilfe
Die monatliche Steuervergünstigung pro berechtigten Arbeitsuchenden beträgt 10% des monatlichen Bruttolohns, die als Betriebsausgaben für eine Höchstdauer von 12 Monaten abzugsberechtigt ist. Voraussetzung für den Erhalt der Steuervergünstigung ist, dass der Arbeitsvertrag während dieser Periode fortbesteht.
Antragsverfahren
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den Servicebereich Beschäftigungssicherung der ADEM (Maintien de l'emploi).
Gesetzliche Grundlagen (nur in frz. Sprache)
Loi modifiée du 24 décembre 1996 portant introduction d'une bonification d'impôt sur le revenu en cas d'embauche de chômeurs.