Unternehmen, die Lehrlinge beschäftigen möchten, müssen offiziell als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein.
Um als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss in Luxemburg niedergelassen und bei der zuständigen Berufskammer (Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer) eingetragen sein.
- Das Unternehmen muss nachweisen können, dass es über eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in dem betreffenden Ausbildungsberuf verfügt.
- Die Ausbildung muss in einem derjenigen Berufe erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind.
Der Ausbildungsbetrieb muss einen oder mehrere Ausbilder benennen.
Der Ausbilder muss an einem verpflichtenden Lehrgang teilgenommen haben, der von der jeweiligen Berufskammer organisiert wird. Des Weiteren muss der Ausbilder in dem betreffenden Ausbildungsberuf zumindest über ein Diplom über die berufliche Reife (DAP) oder ein vergleichbares Diplom verfügen und in der Lage sein, das praktische Ausbildungsprogramm zu vermitteln.