Einstellung eines Begünstigten internationalen Schutzes (BPI)

 

Film mit englischen Untertiteln

 

Ein Begünstigter internationalen Schutzes (BPI), der von der Generaldirektion für Immigration eine positive Entscheidung zu seinem Antrag auf internationalen Schutz erhalten hat, erhält sofortigen und uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Er wird den luxemburgischen Einwohnern gleichgestellt, benötigt keine Arbeitserlaubnis und kann uneingeschränkt an Arbeitsverträgen, Fördermaßnahmen und Weiterbildungen teilnehmen. Mehr Informationen.

Die ADEM kann die außerhalb der Europäischen Union erworbenen Kompetenzen und fachlichen Qualifikationen eines BPI bewerten, um deren Angemessenheit und Relevanz für den luxemburgischen Arbeitsmarkt zu prüfen.

Kontakt:

E-Mail: Info.bpi@adem.etat.lu
Tel.: 247-88888

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