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Aus dem Ausland nach Luxemburg

Je nachdem, ob Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines Drittstaates sind, der sich in Luxemburg niederlassen und arbeiten möchte, variieren die Verfahren.

Sie sind EU-Bürger

Luxemburg ist ein attraktiver Arbeitsmarkt für Bürger der EU und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie der Schweiz , da sie dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ohne besondere Genehmigungen arbeiten können

In Luxemburg tätige EU-Bürger werden automatisch im Sozialversicherungssystem erfasst und haben Anspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung, Kindergeld und Rente. Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Wohnsitzlandprinzip in Europa. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld nicht aus Luxemburg, sondern aus dem EU-Land erhalten, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

In den meisten Fällen übernimmt Ihr Arbeitgeber in Luxemburg die administrativen Formalitäten wie zum Beispiel die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder bei der Steuerverwaltung.

 

Gut zu wissen

Sie erhalten Arbeitslosengeld aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und möchen nach Luxemburg  ziehen, um hier nach Arbeit zu suchen? Unter bestimmten Bedingungen können Sie für maximal drei Monate weiterhin die Arbeitslosenleistungen erhalten, auf die Sie in Ihrem früheren Wohnsitzland Anspruch hatten.

 

Um Arbeitslosenleistungen zu exportieren, müssen Sie :

  • vor Ihrer Abreise ein U2-Formular bei der Stelle anfordern, die Ihnen Ihre Arbeitslosenleistungen zahlt ;
  • bei Ihrer Ankunft dieses Formular bei der ADEM einreichen und sich innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung des U2-Formulars bei der ADEM arbeitsuchend melden. 

Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle in Ihrem Abreiseland, da die Formalitäten von Staat zu Staat unterschiedlich sein können.

Auf dem EURES-Portal, dem europäischen Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, finden Sie viele hilfreiche Informationen, die Ihnen bei der grenzüberschreitenden Arbeitsuche in Europa helfen können.

Die EURES-Berater können Sie bei Ihrem Vorhaben beraten und Sie über finanzielle Hilfen bei der Arbeitsuche in Europa informieren. Zuschüsse gibt es beispielsweise für Reise- und Umzugskosten, Sprachkurse oder bei der Anerkennung Ihrer Studien-  oder Berufsabschlüsse. 

Sie sind Staatsangehöriger eines Drittstaates

Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die VOR der Einreise beantragt werden muss, sowie einen Aufenthaltstitel, der NACH der Ankunft zu beantragen ist. Je nach Herkunftsland kann zudem ein Visum erforderlich sein.

Die Beantragung dieser Dokumente liegt grundsätzlich in Ihrer Verantwortung. Je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Vorhaben können Sie jedoch eine dritte Person, wie beispielsweise Ihren Arbeitgeber, damit beauftragen, die notwendigen Schritte für Sie zu übernehmen.

Alle Informationen und Verfahren finden Sie auf dem Portal Guichet.lu.

Drittstaatsangehörige, die sich in Luxemburg als hochqualifizierte Fachkraft mit einer EU Blue Card niederlassen möchten, durchlaufen grundsätzlich das gleiche Verfahren. Für sie gelten jedoch vereinfachte Regelungen, da sie nicht der Arbeitsmarktprüfung unterliegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Gut zu wissen

Sie sind als hochqualifizierter Arbeitnehmer (Blaue Karte EU) eingestellt ?
Unter bestimmten Bedingungen können Sie von einem Steuerabzug für die mit Ihrem Umzug nach Luxemburg verbundenen Ausgaben profitieren.

 

Arbeiten in Luxemburg als Grenzgänger mit Drittstaatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem gleichgestellten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) aufhalten und in Luxemburg arbeiten möchten, ohne dort zu wohnen, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Diese muss vor Aufnahme der Beschäftigung in Luxemburg eingeholt werden. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige, die bereits in Luxemburg leben

In bestimmten Fällen brauchen Drittstaatsangehörige, die bereits in Luxemburg leben, keine Arbeitserlaubnis zu beantragen:

  • Familienangehörige (Ehepartner, Partner, Vater, Mutter usw.) mit einem Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ dürfen in Luxemburg arbeiten. Sie müssen infolgedessen keine Schritte unternehmen, um im Vorfeld eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, wenn sie eine unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit ausüben möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Personen, denen in Luxemburg vorübergehender Schutz (BPT) gewährt wurde, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt und brauchen keine spezielle Arbeitserlaubnis solange ihre Bescheinigung zum vorübergehenden Schutz Gültigkeit hat. Weitere Informationen finden Sie hier

  • Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde (BPI) und die eine positive endgültige Entscheidung der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten in Bezug auf ihren Antrag auf internationalen Schutz erhalten haben, haben das Recht, in Luxemburg zu arbeiten, genauso wie jeder andere Einwohner. Für weitere Informationen, klicken Sie hier.

  • Asylbewerber (DPI) (mit dem Ziel, den Status als Flüchtling mit internationalem Schutz zu erhalten oder falls dies nicht gelingt, den Status der subsidiären Schutzgewährung zu erlangen) können in bestimmten klar definierten Fällen beantragen, eine vorübergehende Beschäftigung aufzunehmen. Diese vorübergehende Arbeitsgenehmigung (AOT) gilt für einen einzigen Beruf und einen bestimmten Arbeitgeber. Für weitere Informationen, klicken Sie hier.

Anerkennung Ihrer Diplome und Qualifikationen

Es ist oft notwendig, Schritte zu unternehmen, um Ihre Studien, Qualifikationen und Diplome anerkennen zu lassen, um eine weitere Ausbildung zu absolvieren oder bestimmte berufliche Tätigkeiten in Luxemburg auszuüben.

Die Kontaktorganisationen und Verfahren variieren je nach Bildungsniveau und Art des Diploms.

  • Für die Grund- und Sekundarschulbildung sollten Sie sich an das Ministerium für Nationale Bildung, Kinder und Jugend wenden.

  • Für Hochschuldiplome können Sie eine akademische Anerkennung, eine berufliche Anerkennung für den Zugang zu bestimmten reglementierten Berufen (freie Berufe, Gesundheits- und Medizinbereiche, insbesondere) sowie die Homologation von Juradiplomen beim Ministerium für Forschung und Hochschulbildung beantragen.

 

Denken Sie auch an die Anerkennung erworbener Erfahrungen (VAE), ein System, das es Ihnen ermöglicht, Ihre beruflichen oder persönlichen Erfahrungen anerkennen zu lassen, um eine Qualifikation zu erhalten. Durch Validierung erworbene Diplome haben den gleichen Wert wie die durch die Erstausbildung erworbenen.

  • VAE in der Sekundarschulbildung : Verfahren beim Ministerium für Nationale Bildung, Kinder und Jugend.
  • VAE in der Hochschulbildung : Das VAE-Verfahren ist dezentralisiert, das heißt, jede Institution definiert ihre eigenen administrativen Verfahren, die von den Kandidaten zu befolgen sind.
  • VAE in der Weiterbildung : Anträge müssen beim Luxembourg Lifelong Learning Center, dem Weiterbildungszentrum der Arbeitnehmerkammer, eingereicht werden

 

Details zu den Voraussetzungen, Fristen, Kosten und der Zusammenstellung der Unterlagen finden Sie auf Guichet.lu.