Zum letzten Mal aktualisiert am
In Luxemburg arbeiten
Luxemburg führt die Liste der Länder mit den weltweit höchsten Gehältern sowie einer ausgezeichneten sozialen Absicherung an.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist garantiert; er hängt vom Alter und den Qualifikationen des Arbeitnehmers ab. Gehälter, Löhne und Sozialleistungen sind an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt.
Sie können die sozialen Parameter HIER einsehen.
Jeder Arbeitnehmer hat bei Vollzeitbeschäftigung Anspruch auf mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr. Darüber hinaus können mehr Urlaubstage verhandelt werden oder in einem Tarifvertrag festgelegt sein.
Die in Luxemburg gewöhnliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt 8 Stunden pro Tag, d. h. 40 Stunden pro Woche. Jede Arbeitsstunde, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht, gilt als Überstunde („heure supplémentaire“). Überstunden sind gesetzlich und tarifvertraglich begrenzt zulässig und müssen entweder durch eine erhöhte Vergütung oder durch zusätzliche Ruhezeiten ausgeglichen werden.
Als Arbeitnehmer arbeiten
Das luxemburgische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen hohen sozialen Schutz, wobei der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) die Regel und der befristete Arbeitsvertrag (CDD) die Ausnahme bleibt. Je nach Profil des Arbeitnehmers und Art der Tätigkeit gibt es verschiedene Vertragsformen, darunter Saisonverträge, Teilzeitverträge und Ausbildungsverträge.Alle Informationen zum Arbeitnehmerstatus finden Sie auf der Website der Arbeits- und Bergbauinspektion sowie auf Guichet.lu.
Als Selbstständiger arbeiten
In der Regel muss eine Niederlassungsgenehmigung beantragen werden, wenn Sie als Selbstständiger oder in Form einer Gesellschaft eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten:
- eine kaufmännische Tätigkeit (Handel, Hotel- und Gastronomiegewerbe, Transport, Industrie usw.);
- eine handwerkliche Tätigkeit (Lebensmittelgewerbe, Mode, Bauwesen, Mechanik, audiovisueller Sektor, Veranstaltungssektor, Kunst usw.);
- einige freie Berufe mit vorwiegend intellektueller Tätigkeit.
Nach Erteilung der Niederlassungsgenehmigung ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie gegebenenfalls bei der zuständigen Berufskammer (Handwerkskammer, Handelskammer, Landwirtschaftskammer) erforderlich.
Alle Informationen finden Sie auf der Website Guichet.lu.
Arbeiten im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst mit seinen Ministerien und Verwaltungen bietet zahlreiche Karrieremöglichkeiten in vielfältigen interessanten Tätigkeitsbereichen.
Die große Mehrheit der Stellen steht Staatsangehörigen von Mitgliedsländern der Europäischen Union offen (mit Ausnahme bestimmter hoheitlicher Funktionen, für die die luxemburgische Staatsangehörigkeit erforderlich ist).
Die drei Amtssprachen Luxemburgs sind Luxemburgisch, Französisch und Deutsch. Es ist wichtig, sie zumindest zu einem gewissen Grad zu beherrschen, eine zwingende Voraussetzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst sind perfekte Kenntnisse aller drei Sprachen jedoch nicht.
Es wird zwischen Staatsbeamten (fonctionnaires de l'Etat), die die Allgemeine Eignungsprüfung abgelegt haben, und Staatsbediensteten (employés de l'Etat) unterschieden. Eine Altersbeschränkung für den Eintritt in den öffentlichen Dienst gibt es nicht.
Ihr Profil muss selbstverständlich den Anforderungen der angestrebten Funktion entsprechen, und Sie können dazu aufgefordert werden, Zulassungsprüfungen abzulegen.
Stellenangebote sowie Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Einstellungsverfahren finden Sie auf der Website GovJobs.lu.