Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 25 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. In einem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch zusätzliche Urlaubstage vorsehen werden.

Neben dem bezahlten Urlaub kann der Arbeitnehmer folgende Sonderurlaube beantragen:

Bei Teilzeitbeschäftigten (einschließlich der Beschäftigten im Teilzeitelternurlaub) wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit berechnet.

Arbeitnehmer im Vollzeitelternurlaub erwerben während des Zeitraums des Elternurlaubs keinen Anspruch auf Jahresurlaub.

Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte das Verwaltungsportal Guichet.lu.

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