Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 25 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. In einem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch zusätzliche Urlaubstage vorsehen werden.
Neben dem bezahlten Urlaub kann der Arbeitnehmer folgende Sonderurlaube beantragen:
- Urlaub im Krankheitsfall
- Sonderurlaub
- Mutterschaftsurlaub
- Adoptionsurlaub.
- Urlaub aus familiären Gründen;
- Sonderurlaub zur Sterbebegleitung
- Individueller Bildungsurlaub
- Sprachurlaub
- Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder
- Polititischer Urlaub :
- Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter
- Sporturlaub
- Sonderurlaub für Freiwillige der Rettungsdienste
- Sonderurlaub für Entwicklungshilfe
- Sonderurlaub zur Begleitung von Jugendaktivitäten
- Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung
Bei Teilzeitbeschäftigten (einschließlich der Beschäftigten im Teilzeitelternurlaub) wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit berechnet.
Arbeitnehmer im Vollzeitelternurlaub erwerben während des Zeitraums des Elternurlaubs keinen Anspruch auf Jahresurlaub.
Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte das Verwaltungsportal Guichet.lu.