Arbeitsverträge

Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis regelt und durch welche eine Person sich dazu verpflichtet, einer anderen Person, der sie sich unterordnet, ihre Arbeitskraft gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn der Gesetzgeber die Gültigkeit eines mündlich abgeschlossenen Vertrags anerkennt, ist es doch empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, der die Art und die Modalitäten des Arbeitsverhältnisses festhält. Der Vertrag muss in doppelter Ausführung spätestens zum Dienstantritt des Arbeitnehmers unterzeichnet werden.

 

In Luxemburg gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen. Die gängisten werden nachstehend beschrieben:

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