Spezielle Verträge zur Förderung der Einstellung von Arbeitsuchenden

Mit speziellen Arbeitsverträgen soll die Einstellung von jungen Menschen sowie Arbeitsuchenden, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten beim Zungang zum Arbeitsmarkt haben, gefördert werden.

Spezielle Verträge für ältere Arbeitsuchende oder Arbeitsuchende mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung


Berufsbildungspraktikum

Das Berufsbildungspraktikum (Stage de professionalisation) richtet sich an Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind und älter als 45 Jahre sind oder eine Behinderung oder eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit aufweisen. Das Berufsbildungspraktikum ist mit keinen Gehaltskosten für den Arbeitgeber verbunden. Unternehmen, die einem Arbeitsuchenden ein Berufsbildungspraktikum anbieten möchten, müssen ihm nach Ablauf des Praktikums eine reale Beschäftigungsperspektive bieten können. Wird der Arbeitsuchende nach dem Berufsbildungspraktikum anhand eines unbefristeten Arbeitsvertrags eingestellt, erstattet der Beschäftigungsfonds dem Arbeitgeber auf Antrag an die ADEM während 12 Monaten 50% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer. Wird er anhand eines unbefristeten Arbeitsvertrags in Teilzeit eingestellt, wird die Erstattung anteilmäßig zur Arbeitszeit berechnet


Wiedereingliederungsvertrag

Mit dem Abschluss eines Wiedereingliederungsvertrags verpflichtet sich ein Arbeitgeber, einem Arbeitsuchenden, der älter als 45 Jahre ist oder eine Behinderung oder eingeschränkte Arbeitsfähigkeit aufweist, eine Beschäftigungsperspektive anzubieten. Der Wiedereingliederungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Weiterbildungen. Die ADEM übernimmt jeden Monat die Zahlung der Vergütung des Arbeitsuchenden. Als Gegenleistung überweist der Arbeitgeber jeden Monat einen Anteil von 50% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitsuchende nach Ablauf des Weitereingliederungsvertrags im Unternehmen eingestellt wird, kann der Arbeitgeber unter Umständen eine Wiedereingliederungshilfe für ältere Arbeitsuchende und Langzeitarbeitslose erhalten.

Verträge für junge Berufseinsteiger

Berufseinführungsvertrag (CIE)

Der CIE hat zum Ziel, jungen Arbeitsuchenden, die jünger als 30 Jahre und seit mindestens drei Monaten bei der ADEM gemeldet sind, eine praktische Berufserfahrung in einem Unternehmen zu vermitteln. Ein Arbeitgeber, der einen jungen Berufseinsteiger im Rahmen eines Berufseinführungsvertrags einstellt, muss ihm am Ende des Vertrags eine Beschäftigungsperspektive bieten können. Der Berufseinführungsvertrag wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den jungen Arbeitsuchenden während der Dauer des Vertrags betreut und einen Ausbildungsplan erstellt.

Der Beschäftigungsfonds erstattet dem Arbeitgeber 50% der Gehaltskosten (65% bei Einstellung von Mitarbeitern, deren Geschlecht in dem entsprechenden Berufsfeld unterrepräsentiert ist) sowie den kompletten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungskosten.


Berufsförderungsvertrag (CAE / CAE agrément)

Junge Arbeitsuchende, die jünger als 30 Jahre und seit mindestens drei Monaten bei der ADEM gemeldet sind, können im Rahmen eines Berufsförderungsvertrags an das Berufsleben herangeführt werden. Arbeitgeber aus dem Privatsektor können jungen Arbeitsuchenden einen Berufsförderungsvertrag (CAE agrément) anbieten. Der Berufsförderungsvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den jungen Arbeitsuchenden während der Dauer des Vertrags betreut und einen Ausbildungsplan erstellt.

Der Beschäftigungsfonds erstattet dem Arbeitgebr 75% des Grundgehalts sowie den kompletten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungskosten.

Unternehmen aus dem öffentlichen Sektor (Staat, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Institutionen, Verbände oder gemeinnützige Einrichtungen) können junge Arbeitsuchende ebenfalls im Rahmen eines Berufsförderungsvertrags (CAE) beschäftigen.

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