EU-Bürger

Jeder Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines gleichgestellten Staates hat das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, sodass er in jedem Land der EU arbeiten und sich dort aufhalten darf. Den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichgestellt sind folgende Staaten:

  • Island, Liechtenstein und Norwegen als Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
  • die Schweiz.

Rechtliche und verwaltungstechnische Formalitäten

In den meisten Fällen erfolgt Ihre Anmeldung (Sozialversicherung, Steuerverwaltung, usw.) durch Ihren neuen Arbeitgeber.

Sozialversicherungswesen

Alle EU-Bürger haben durch ihren Arbeitsvertrag die gleichen Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung wie einheimische Arbeitnehmer. Dies betrifft den Anspruch auf Urlaub bei Krankheit oder Mutterschaft, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie auf Invaliden- und Altersrente.

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