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Für Arbeitsuchende
Das TMS-Programm fördert die berufliche Mobilität und nachhaltige Einstellungen auf europäischer Ebene – unter Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und vorbehaltlich der Fördervoraussetzungen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Jede Person ab 18 Jahren, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, Norwegens oder Islands ist und beabsichtigt, in einem anderen dieser Länder als ihrem Wohnsitzland zu arbeiten, ein Praktikum zu absolvieren oder eine Berufsausbildung zu beginnen – unabhängig vom Qualifikationsniveau - kann eine Förderung beantragen.
Voraussetzungen und Antragsmodalitäten
- Die angebotene Beschäftigung muss mindestens 6 Monate dauern und eine Arbeitszeit von mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen.
- Um Unterstützung zu erhalten, müssen sich die Bewerber an einen EURES Berater oder an die öffentliche Arbeitsverwaltung ihres Wohnsitzlandes wenden.
- Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss spätestens einen Tag vor dem Vorstellungsgespräch eingereicht werden. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Welche Kosten können gefördert werden?
- Anreise zum Vorstellungsgespräch
- Umzugskostenpauschale
- Unterstützung bei familiären Belastungen
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen
- Sprachkurse
- Zusätzliche Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen