1. Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Leistungsempfänger
Ich bin in einer außerbetrieblicher beruflicher Wiedereingliederung. Was ändert sich für mich ab dem 1.11.2020
Sie sind arbeitsuchend:
- Die regelmäßige medizinische Bewertung wird von dem Arbeitsmediziner der ADEM zu der angegebenen Frist durchgeführt;
- Wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem 1.11.2020 endet, gilt als Anspruchsvoraussetzung für die berufliche Übergangsvergütung eine Betriebszuhörigkeit oder Stelleneignung von mindestens fünf Jahren.
Sie beziehen die berufliche Übergangsvergütung:
- Entscheidungen in Hinblick auf die berufliche Übergangsvergütung fallen in den Zuständigkeitsbereich der ADEM. Dies führt nicht zu einer Änderung des aktuell überwiesenen Förderbetrags.
- Die regelmäßige medizinische Neuwertung erfolgt durch den Arbeitsmediziner der ADEM.
Sie erhalten aktuell einen Lohnausgleich:
- Entscheidungen in Hinblick auf den Lohnausgleich fallen in den Zuständigkeitsbereich der ADEM. Ab November 2020 wird der Lohnausgleich in Form eines Fixbetrags gezahlt und Sie können zusätzliche Prämien oder Gehaltserhöhungen bekommen. Die Fälle, die Einfluss auf die Höhe Ihres Lohnausgleichs haben können sowie die neuen Pflichten für Leistungsempfänger (Mitteilung über etwaige Änderungen der Arbeitszeit oder Nebenverdienste) werden in dem Informationsschreiben, das Sie von der ADEM erhalten, aufgeführt.
Sie möchten eine berufliche Weiterbildung machen: Der Antrag muss bei der ADEM (Service formation) eingereicht werden. Die Zuständigkeit über die Bewilligung einer Weiterbildung liegt ab dem 1.11.2020 bei der ADEM.
Ich bin in innerbetrieblicher beruflicher Wiedereingliederung und erhalte den Lohnausgleich. Was ändert sich für mich?
Der Zuständigkeitsbereich für die Entscheidung in Hinblick auf den Lohnausgleich liegt bei der ADEM.
Ab November 2020 wird der Lohnausgleich in Form eines Fixbetrags gezahlt und Sie können zusätzliche Prämien oder Gehaltserhöhungen bekommen. Die Fälle, die Einfluss auf die Höhe Ihres Lohnausgleichs haben können sowie die neuen Pflichten für Leistungsempfänger (Mitteilung über etwaige Änderungen der Arbeitszeit oder Nebenverdienste), werden in dem Informationsschreiben, das Sie von der ADEM erhalten, aufgeführt.
Unter welches Recht fällt meine berufliche Wiedereingliederung?
Alle Anrufungen, mit denen sich die Gemischte Kommission vor dem 1.11.2020 befasst hat, fallen unter das Gesetz aus dem Jahr 2015. Die Anrufungen, die bei der Gemischten Kommission nach dem 1.11.2020 eingegangen sind, fallen unter das Gesetz von 2020.
2. Wiedereingliederungsverfahren und finanzielle Leistungen - Entscheidungen zur innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Wiedereingliederung vor dem 1.1.2016
2.1. Einschaltung der der Gemischten Kommission und Entscheidungen
Ich bin zurzeit nicht in beruflicher Wiedereingliederung. Kann ich selbst die Gemische Kommission einschalten?
Nein, das ist nicht möglich, außer Sie sind in innerbetrieblicher Wiedereingliederung und Ihr Arbeitgeber stellt die Unternehmenstätigkeit ein.
Ich bin in innerbetrieblicher Wiedereingliederung und habe meinen Job verloren. Kann ich automatisch eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung bekommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
In diesem Fall müssen Sie die Medizinische Kommission innerhalb von 20 Kalendertagen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einschalten (schriftlich, am besten per Einschreiben)
Es erfolgt eine medizinische Bewertung durch den Arzt der ADEM und Sie erhalten die Entscheidung von der Gemischten Kommission.
2.2. Finanzielle Leistungen bei der beruflichen Wiedereingliederung
Wie erfolgt die Berechnung des Lohnausgleichs?
Ihr Lohnausgleich wird auf der Grundlage Ihres jährlichen Referenzgehalts ermittelt, das dem Durchschnitt Ihres beitragsabhängigen Einkommens für die Rentenversicherung (einschließlich Prämien und Zulagen) beim letzten Arbeitgeber vor der Entscheidung über die berufliche Umgliederung entspricht.
Der Lohnausgleich entspricht Ihrem Gehaltsverlust zwischen Ihrem jährlichen Referenzgehalt und Ihrer neuen Vergütung durch den Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ich eine Prämie oder Gehaltserhöhung bekomme?
Ab November 2020 wird der Lohnausgleich fixiert. Er ändert sich daher im Falle einer Prämienzahlung oder einer Gehaltserhöhung nicht
Kann sich der Betrag meines Lohnausgleichs ab dem 1. November 2020 ändern?
Ja, ein Anpassung des Lohnausgleichs kann in bestimmten Fällen erfolgen (Liste nicht vollständig)
- Infolge einer neuen Entscheidung der Gemischten Kommission, die die Bedingungen der Wiedereingliederung nach einer medizischen Neubewertung durch den Arbeitsmediziner (Service Santé au Travail) ändert;
- Unbezahlter Urlaub (diese Tage werden beim Lohnausgleich nicht berücksichtigt)
- Ablehnung der Krankmeldung durch die Nationale Gesundheitskasse (diese Tage werden beim Lohnausgleich nicht berücksichtigt);
- Elternurlaub in Teilzeit (wöchentliche Arbeitszeit 50% oder 80%)
- Überschreiten der Förderhöchstgrenzen gemäß Art. 551-2 (5) des Arbeitsgesetzbuchs
Was passiert, wenn ich Überstunden mache?
Wenn Sie Überstunden leisten, hat die Gemischte Kommission das Recht, eine erneute medizinische Bewertung Ihres Gesundheitszustandes zu beantragen.
Werde ich den Lohnausgleich immer bekommen?
Nein, die Zahlung des Lohnausgleichs wird in den folgenden Fällen eingestellt (nicht abschließende Liste):
- am letzten Tag Ihres Arbeitsvertrages;
- nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Mitteilung der Entscheidung durch die Gemischte Kommission, im Falle der Feststellung der Berufsfähigkeit bei einer medizinischen Bewertung durch den zuständigen Arbeitsmediziners;
- Wenn festgestellt wird, dass der Leistungsempfänger einer Nebenbeschäftigung nachgeht, die im Vorfeld nicht angezeigt wurde;
- Am Tag vor Eintritt Ihres Anspruchs auf Vorruhestandsrente, Invalidenpension, vorzeitige Altersrente oder Altersrente.
Kann ich selbst entscheiden, meine Arbeitszeit zu ändern?
Nein, es ist untersagt, die Arbeitszeit ohne vorherige Beantragung bei der Gemischten Kommission zu ändern. Eine Nichtbeachtung kann den Entzug des Lohnausgleichs zur Folge haben.
Wen muss ich im Falle einer Änderung meiner Adresse oder meiner Bankverbindung benachrichtigen?
Jegliche Änderung der Adresse oder der Bankverbindung müssen dem Service Handicap et Reclassement Professionnel der ADEM unter folgender Adresse per Mail mitgeteilt werden: info-ic@adem.etat.lu
Ich befinde mich in außerbetrieblicher (oder innerbetrieblicher) Wiedereingliederung und beziehe einen Lohnausgleich. Was passiert, wenn ich meinen Job verliere ?
Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, wird die Zahung des Lohnausgleichs eingestellt.
Ich befinde mich in einer außerbetrieblichen Wiedereingliederung und erhalte eine berufliche Übergangsvergütung. Werde ich diese Leistung immer bekommen?
Nein, die Zahlung der beruflichen Übergangsvergütung bei Eintritt einer der folgenden Fälle eingestellt (nicht abschließende Liste)
- Missachtung der Meldepflichten als Arbeitsuchender;
- Feststellung der Berufsfähigkeit im Rahmen der Übergangsregelungen des Gesetzes vom 23.07.2015;
- Weigerung, eine zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen.
Ich wurde als berufsfähig eingestuft und erhalte immer noch eine berufliche Übergangsvergütung innerhalb der Kündigungsfrist. Kann ich für diesen Zeitraum einen Lohnausgleich beantragen, wenn ich eine Stelle finde?
Nein, Ihre berufliche Wiedereingliederung ist beendet.
Widerspruch
Die Art und Weise, wie Widerspruch einzulegen ist, geht aus dem Entscheidungsschreiben hervor.
3. Wiedereingliederungsverfahren und finanzielle Hilfen - Beantragung nach dem 1/01/2016
3.1. Einschaltung der Gemischten Kommission und Entscheidung
Ich bin aktuell nicht in einer Wiedereingliederung. Kann ich selbst die Gemischte Kommission einschalten?
Nein, das ist nicht möglich – außer wenn Sie derzeit in interner Wiedereingliederung sind und Ihr Arbeitgeber Konkurs angemeldet hat oder eine Massenentlassung vornimmt.
Welche Entscheidungen werden von der Gemischten Kommission getroffen?
Die Gemischte Kommission trifft die Entscheidungen über eine inner- oder außerbetriebliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, den Erhalt des Status eines Mitarbeiters in beruflicher Wiedereingliederung, die Anpassung der Arbeitszeit, den Entschädigungssatz und über Reha-, Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen für Personen in innerbetrieblicher Wiedereingliederung.
Kann ich gegen eine Entscheidung der Gemischten Kommission Widerspruch einlegen?
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Gemischten Kommission nicht einverstanden sind, können Sie binnen einer Frist von 40 Tagen ab Bekanntgabe der Entscheidung beim Schiedsgericht der Sozialversicherung Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Widerspruch gegen eine Entscheidung zur internen Wiedereingliederung einlegen, wird Ihr Arbeitsvertrag während der Dauer des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt.
Wie geht es weiter, nachdem ich die Entscheidung der Gemischten Kommission erhalten habe?
- Im Falle einer internen Wiedereingliederung müssen Sie sich umgehend (nach Erhalt der Entscheidung) an Ihrem Arbeitsplatz melden. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der den in der Entscheidung angegebenen Kriterien einer innerbetrieblichen Wiedereingliederung entspricht. Gegebenenfalls muss eine Änderung zu Ihrem Arbeitsvertrag ausgestellt werden.
Sollte Ihr Arbeitgeber eine innerbetriebliche Wiedereingliederung verweigern, müssen Sie umgehend die Gemischte Kommisison informieren. - Bei einer außerbetrieblichen Wiedereingliederung werden Sie automatisch bei der ADEM als arbeitsuchend vorangemeldet. Sie müssen Ihre Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM unverzüglich abschließen, um Ihren Anspruch auf Wiedereingliederung nicht zu verlieren. Ihr ADEM-Berater unterstützt Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, der Ihrer gesundheitlichen Anforderungen entspricht.
Ich bin in einer innerbetrieblichen Wiedereingliederung und werde meinen Arbeitsplatz aufgrund von Konkurs oder einer Massenentlassung verlieren. Kann ich eine außerbetriebliche Wiedereingliederung beantragen (Anpassung)
Ja, Sie müssen die Gemischte Kommission einschalten (schriftlich, am besten per Einschreiben) innerhalb von 20 Tagen nach Ende Ihres Arbeitsvertrags. Ihr Gesundheitszustand wird daraufhin erneut von dem Arzt der ADEM medizinisch bewertet. Danach werden Sie von der Gemischten Kommission über die Entscheidung informiert.
Besitze ich während des Wiedereingliederungsverfahrens Kündigungsschutz?
Ja, der Kündigungsschutz besteht ab dem Tag, an dem die Gemischte Kommission eingeschaltet wird, bis zum Ende des 12. Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über die innerbetriebliche Wiedereingliederung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht das Recht hat, Sie zu entlassen oder Sie zu einem Entlassungsgespräch zu verpflichten. Eine Ausnahme hierzu besteht bei einer schwerwiegenden Verfehlung. Allerdings kann trotz Entscheidung über eine berufliche Wiedereingliederung ein befristeter Arbeitsvertrag auslaufen.
Achtung! Wenn der Arbeitgeber Sie trotz allem nach der Kündigungsfrist entlässt, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt zu wenden, um die Kündigung für nichtig zu erklären und die Aufrechterhaltung Ihres Arbeitsvertrages bzw. Ihre Wiedereinstellung anzuordnen. Dieses Verfahren muss innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung des Arbeitsvertrags eingeleitet werden.
Muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen, wenn die Gemischte Kommission eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung beschließt?
- Ja, wenn Ihr Arbeitgeber weniger als 25 Mitarbeiter am Tag der Einschaltung der Gemischten Kommission hat und diese eine berufliche Wiedereingliederung beschließt.
- Ja, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 25 Mitarbeiter am Tag der Einschaltung der Gemischten Kommission hat und rechtfertigen kann, dass eine innerbetriebliche Wiedereingliedung für das Unternehmen nicht zumutbar wäre.
In diesen beiden Fällen beläuft sich die gesetzlich festgelegte Abfindung auf:
Betriebszugehörigkeit |
Betrag der Abfindung |
= oder > 5 Jahre |
1 Monatsgehalt |
= oder > 10 Jahre |
2 Monatsgehälter |
= oder > 15 Jahre |
3 Monatsgehälter |
= oder > 20 Jahre |
4 Monatsgehälter |
Grundlage für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist das Datum der Benachrichtigung über die außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung.
3.2. Quoten
Welche Änderungen in Hinblick auf die Quoten bestehen zwischen dem aktuellen und dem neuen Gesetz?
Mit dem Gesetz aus dem Jahr 2020 wird erneut die Quotenregelung eingeführt. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das mindestens 25 Mitarbeiter beschäftigt, kann eine innerbetriebliche Wiedereingliederung ablehnen, wenn es die gesetzlichen Quoten in Hinblick auf die Beschäftigung von Mitarbeitern in Wiedereingliederung oder mit Behinderung erfüllt.
Berücksichtigt wird die Zahl der Mitarbeiter am Tag der Einschaltung der Gemischten Kommission.
Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht die gesetzlichen Quoten erfüllt und dennoch eine innerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung ablehnt?
Die Gemischte Kommission kann eine innerbetriebliche Wiedereingliederung veranlassen, außer wenn der Arbeitgeber einen begründeten Antrag einreicht, aus dem hervorgeht, dass eine innerbetriebliche Wiedereingliedung für das Unternehmen nicht zumutbar ist. In diesem Fall kann die Gemischte Kommission eine außerbetriebliche Wiedereingliederung beantragen.
3.3. Reduzierung der Arbeitszeit bei einer innerbetrieblichen Wiedereingliederung
Welche Art von Empfehlung spricht der Arbeitsmediziner bei der Bewertung einer innerbetrieblichen Wiedereingliederung aus?
Nach Bewertung der noch vorhandenden Arbeitsfähigkeit leitet der Arbeitsmediziner sein Gutachten mit den Empfehlungen hinsichtlich der medizinischen Einschränkungen, die bei einer innerbetrieblichen Wiedereingliederung zu beachten sind, an die Gemischte Kommission weiter. Die Reduzierung der Arbeitszeit, die der Arbeitsmediziner höchstens verordnen kann, beträgt 20%.
Der Arbeitsmediziner gibt ferner an, ob seiner Einschätzung nach eine außerbetriebliche Wiedereingliederung empfohlen werden sollte.
Was kann ich machen, wenn meiner Einschätzung nach die Arbeitszeit im Rahmen der innerbetrieblichen Wiedereingliederung um mehr als 20% reduziert werden sollte?
Nach Ihrer Bewertung durch den Arbeitsmediziner haben Sei die Möglichkeit, bei der Gemischten Kommission einen Antrag einzureichen, in dem Sie begründen, warum Sie das Recht auf eine Arbeitszeitreduzierung von mehr als 20% bekommen sollten. In diesem Fall werden Sie vom Arzt der ADEM einbestellt, der seinerseits für die Gemischte Kommission ein Gutachten erstellt, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit von mehr als 20% gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine höhre Reduzierung empfiehlt.
3.4. Status einer Person in beruflicher Wiedereingliederung (Rechte und Pflichten)
Wer kann den Status einer Person in beruflicher Wiedereingliederung erhalten?
Nur diejenigen Personen, deren Antrag auf außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung seitens der Gemischten Kommission positiv entschieden wurde, können den Status einer Person in berufliche Wiedereingliederung erhalten.
Welche Vorteile bietet mir der Status?
Der Status einer Person in beruflicher Wiedereingliederung bietet die folgenden Vorteile:
- Sollten Sie nach dem Ende Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld (inklusive Verlängerung) keine neue Arbeitsstelle gefunden haben und weiterhin bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein, können Sie einen Antrag auf eine berufliche Übergangsvergütung stellen.
- Wenn Sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen, können Sie einen Lohnausgleich beantragen, wenn es aufgrund der Wiedereingliederung zu einer Gehaltsminderung kommen sollte.
- Sie können ebenfalls in den Genuss anderer finanzieller Hilfen im Zusammenhang mit der beruflichen Wiedereingliederung kommen, wie zum Beispiel die Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung.
Achtung : Nach jedem Jobwechsel muss Ihr Status erneuert werden, ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf den Status.
Wie kann ich meinen Status erneuern?
Ihr Status kann erneuert werden, wenn:
- Sie sich bei der ADEM innerhalb von 20 Tagen nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrags arbeitsuchend melden;
- Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Beschäftigung aus unverschuldeten Gründen verloren haben.
Ihr Status kann erneuert werden, wenn: • Sie sich bei der ADEM innerhalb von 20 Tagen nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrags arbeitsuchend melden; • Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Beschäftigung aus unverschuldeten Gründen verloren haben.
- Wenn Sie ohne Beschäftigung sind, müssen Sie bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein, an den regelmäßigen Beratungsgesprächen und verordneten Maßnahmen teilnehmen und aktiv nach Arbeit suchen.
- Wenn Sie angestellt beschäftigt sind, müssen Sie die ADEM über jede Änderung Ihrer Beschäftigungssituation (Arbeitszeit, Nebenverdienste,..) informieren.
In jedem Fall sind Sie zu einer regelmäßigen Bewertung Ihres Gesundheitszustandes durch den zuständigen Arbeitsmediziner verpflichtet.
Unter welchen Bedingungen kann mir der Status entzogen werden?
Der Status kann Ihnen in den folgenden Fällen (keine abschließende Auflistung) entzogen werden:
- Im Falle einer Sanktionierung durch die ADEM (z.B. Nichteinhaltung Ihrer Meldepflichten)
- Bei Ablehnung der von der ADEM vorgeschlagenen Maßnahmen (Weiterbildungen,…);
- Bei Weigerung, eine zumutbaren Arbeit anzunehmen;
- Bei Betrug hinsichtlich der Informationen, die der Gemischten Kommission und der ADEM mitgeteilt wurden;
- Bei Nichtbeachtung der Bedingungen, die für die Erneuerung des Status infolge eines Arbeitsplatzverlusts gelten.
3.5. Medizinische Neubewertungen
Welcher Arzt führt die medizinische Neubewertung durch?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der medizinischen Neubewertung in einem Arbeitsverhältnis stehen, werden Sie von dem für Ihren Sektor zuständigen Arbeitsmediziner untersucht. Wenn Sie bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind, wird die Neubewertung durch den Arzt der ADEM durchgeführt.
Welche Konsequenzen kann eine medizinische Neubewertung haben?
Wenn durch die Neubewertung Auswirkungen auf Ihre Arbeitsfähigkeit festgestellt werden, benachrichtigt der zuständige Arzt die Gemischte Kommission, die Ihnen, wenn notwendig, die neuen Bedingungen für Ihre berufliche Wiedereingliederung mitteilt. Andernfalls erhalten Sie von der Gemischen Kommission ein Schreiben mit der Information, dass keine Änderung erfolgt.
Was passiert, wenn in der Bewilligung der Gemischten Kommission eine medizinische Neubewertung nach zwei Jahren vorgesehen ist und ich zuvor eine neue Arbeit gefunden habe? Wird mein Gesundheitszustand dann neu bewertet, mit der Gefahr, dass ich meinen Status als Arbeitnehmer in außerbetrieblicher Wiedereingliederung verliere?
Alle Personen, die eine Bewilligung für eine berufliche Wiedereingliederung haben, müssen sich einer medizinischen Neubewertung (innerhalb von weniger als 2 Jahren) unterziehen. Dabei ist es egal, ob sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht.
3.6. Lohnausgleich (indemnité compensatoire)
Wann kann ich einen Lohnausgleich bekommen?
Sie können den Lohnausgleich erhalten, wenn Sie angestellt sind und aufgrund der beruflichen Wiedereingliederung eine Lohnminderung erfahren.
Was sind die Voraussetzungen zur Bewilligung eines Lohnausgleichs?
- Ihnen muss die Bewilligung für eine innerbetriebliche oder außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung vorliegen;
- Sie müssen Ihren Antrag (Formular, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen) innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihres neuen Arbeitsvertrags oder des Änderungsvertrags (Ausschlussfrist) eingereicht haben.
- Sie müssen einen Nachweis über die Berufstauglichkeit vorlegen, sobald der zuständige Arbeitsmediziner festgestellt hat, dass sie zur Ausübung der neuen Arbeitsstelle in der Lage sind.
- Im Falle einer außerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung muss Ihnen der neue Arbeitsplatz von der ADEM vermittelt worden sein;
Achtung: Wenn Ihr neuer Arbeitsvertrag eine Arbeitszeitminderung von mehr als 20% vorsieht, muss der Antrag dem Arbeitsmediziner der ADEM vorgelegt werden und von der Gemischten Kommisson genehmigt werden.
An wen muss ich den Antrag auf Lohnausgleich richten?
Die Bewilligung von dem dem Direktor der ADEM entschieden.
An wen muss ich den Antrag auf Lohnausgleich richten?
An den « Service handicap et reclassement professionnel » der ADEM: 19 rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg oder per E-Mail: info-ic@adem.etat.lu
Wie lange habe ich Zeit, den Antrag einzureichen?
Der Antrag (Antragsformular) muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Beginn Ihres neuen Arbeitsvertrags (bzw. der Änderung Ihres bestehenden Arbeitsvertrags) eingereicht werden. Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn die neue Arbeitszeit unter 80% der Arbeitszeit vor der beruflichen Wiedereingliederung liegt (bei einer außerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung)
Wenn Ihre neue Arbeitszeit 80% oder mehr im Vergleich zu der Arbeitszeit von der Wiedereingliederung betägt, können Sie den Antrag auf Lohnausgleich direkt einreichen.
Andernfalls veranlasst Ihr Berater ein medizinisches Gutachten bei einem Arbeitsmediziner, der überprüft, ob eine zusätzliche Reduzierung der Arbeitszeit für den vorgesehenen Posten gerechtfertigt ist. Dieses Gutachten wid der Gemischten Kommission vorgelegt, die entscheidet, ob der Lohnausgleich bewilligt oder abgelehnt wird.
Der Antrag (Formular) muss innerhalb einer Frsit von 6 Monaten nach Beginn des neuen Arbeitsvertrags (bzw. nach Beginn des Änderungsvertrags) eingereicht werden. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, vorsorglich einen Antrag innerhalb der Antragsfrist einzureichen. Die Bewilligung des Lohnausgleichs durch die ADEM erfolgt nach Erhalt der von der Gemischten Kommission getroffenen Entscheidung.
Wie wird der Lohnausgleich berechnet?
Ihr Lohnausgleich wird auf Grundlage Ihres jährlichen Referenzgehalts berechnet, das sich ergibt aus dem durchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen (inklusive Prämien und Gehaltszuwendungen) bei Ihrem letzten Arbeitgeber vor der beruflichen Wiedereingliederung.
Der Lohnausgleich entspricht dem Gehaltsverlust zwischen Ihrem jährlichen Referenzgehalt und dem Gehalt beim neuen Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ich eine Prämienzahlung oder Gehaltserhöhung bekomme?
Ab dem Lohnausgleich vom November 2020 wird Ihr Lohnausgleichs festgelegt. Der Betrag ändert sich dann nicht mehr im Falle einer Gehaltserhöhung oder Prämienzahlung.
Was passiert, wenn ich Überstunden mache?
Bei Ableistung von Überstunden hat die Gemischte Kommission das Recht, eine medizinische Neubewertung Ihres Gesundheitszustandes zu veranlassen.
Kann ich selbst entscheiden, meine Arbeitszeit zu ändern?
Nein, Sie dürfen die Höhe der Arbeitszeit oder die Arbeitszeitregelung nicht ohne vorherigen Antrag bei der Gemischten Kommission ändern. Andernfalls droht Ihnen der Entzug des Lohnausgleichs.
Wen muss ich bei Änderung meiner Adresse oder meiner Kontoverbindung informieren?
Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung müssen dem « Service Handicap et Reclassement Professionnel“ unter folgender E-Mailadresse angezeigt werden: info-ic@adem.etat.lu
Werde ich den Lohnausgleich immer erhalten?
Nein, die Zahlung des Lohnausgleichs wird eingestellt, wenn einer der folgenden Fälle eintritt (keine abschließende Liste)
- Letzter Arbeitstag (gemäß Arbeitsvertrag)
- Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung der Kommission, wenn bei der medizinischen Neubewertung durch den zuständigen Arbeitsmediziner festgestellt wurde, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist.
- Wenn festgestellt wird, dass eine vergütete Nebenbeschäftigung besteht, die nicht im Vorfeld angezeigt wurde
- Bei Verlust Ihres Status als Arbeitnehmer in beruflicher Wiedereingliederung
- Am Tag vor Einritt Ihrer Ansprüche auf Vorruhestandsgeld, Invalidenpension, vorzeitige Alterspension oder Alterspension.
Kann ich Widerspruch in Bezug auf den Erhalt von Lohnausgleich einlegen?
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, kann ein Widerspruch innerhalb von 40 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung bei der Speziellen Überprüfungskommission (Commission Spéciale de Rééxamen) eingelegt werden.
3.7. Berufliche Übergangsvergütung (Indemnités professionnelles d’attente
Wann kann ich eine berufliche Übergangsvergütung beantragen?
enn Ihnen eine außerbetriebliche Wiedereingliederung bewilligt wurde und Sie nach Ablauf Ihres Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung keinen neuen Job gefunden haben, können Sie bei der ADEM einen Antrag auf eine berufliche Übergangsvergütung stellen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich die berufliche Übergangsvergütung erhalten?
- Sie müssen in einer außerbetrieblichen Wiedereingliederung sein;
- Sie müssen über eine Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren aufweisen bei dem Arbeitgeber, bei dem die außerbetrieblichen Wiedereingliederung entschieden wurde und Sie arbeitslos geworden sind.
oder
eine Stellentauglichkeit von 5 Jahren, die von den zuständigen Arbeitsmediziner der verschiedenen Arbeitgeber für diesen Posten bescheinigt wurde, bevor Sie arbeitslos geworden sind.
Anmerkung
- Die Voraussetzungen hinsichtlich der fünfjährigen Betriebszugehörigkeit/Berufsbefähigung gelten für Ansprüche, die nach dem 1.11.2020 enden. Ansonsten verlangen die Voraussetzungen 10 Jahre Betriebszugehörigkeit/Berufserfahrung.
- Für Zeiträume, die unter dem Status "Außerbetriebliche Wiedereingliederung" gearbeitet wurden, muss keine Stellentauglichkeit nachgewiesen werden, und Stelle muss nicht der Positionentsprechen, die Sie vor der außerbetrieblichen Wiedereingliederung ausgeübt haben.
3. Sie müssen bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein und dem luxemburgischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wer bewilligt die berufliche Übergangsvergütung?
Die berufliche Übergangsvergütung wird von dem Direktor der ADEM bewilligt.
Wo muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag ist zu richten an: Service handicap et reclassement professionnel de l’ADEM de l’ADEM : 19 rue de Bitbourg L-1273 Hamm oder per E-Mail: info-ipa@adem.etat.lu
Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Sie müssen Ihren Antrag (Antragsformular muss eingereicht werden, selbst wenn noch nicht alle beizufügenden Unterlagen vorliegen) innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld einreichen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie wird die berufliche Übergangsvergütung berechnet?
Die berufliche Übergangsvergütung entspricht 80% des durchschnittlichen rentenversicherungspflichten Einkommen, das Sie in den letzten 12 Monaten vor Bewilligung einer außerbetrieblichen Wiedereingliederung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass die berufliche Übergangsvergütung auf den 1,5 fachen sozialen Mindestlohn für nichtqualifizierte Arbeitnehmer begrenzt ist.
Wird die berufliche Übergangsvergütung lebenslang gezahlt?
Nein, die Zahlung der beruflichen Übergangsvergütung wird in folgenden Fällen eingestellt (nicht abschließende Auflistung):
- Sterbefall
- Am Vortag Ihres 65. Geburtstags
- Ausübung einer vergüteten Nebentätigkeit, die vorab nicht gemeldet wurde
- Erhalt einer Invalidenpension oder Unfallrente
- Wiedererlangung der Tauglichkeit zur Ausübung der letzten Stelle vor der Wiedereingliederung
Kann die Zahlung der beruflichen Übergangsvergütung ausgesetzt werden?
Ja, die Ihre berufliche Übergangsvergütung wird eingestellt, wenn
- Sie Ihren Verpflichtungen als Arbeitsuchender nicht nachkommen (Aussetzung der Zahlung während 7 oder 30 Tagen)
- eine neue Beschäftigung aufnehmen.
Ich bin in beruflicher Wiedereingliederung und erhalte die berufliche Übergangsvergütung. Wird die Zahlung der beruflichen Übergangsvergütung eingestellt, wenn ich eine neue Beschäftigung aufnehme? Was passiert, wenn ich den neuen Job wieder verlieren sollte?
Wenn Sie Ihren neuen Arbeitsplatz aus Gründen verlieren, die Sie nicht zu verantworten haben, müssen Sie Ihren Status bei Ihrem ADEM-Berater innerhalb von 20 Kalendertagen nach Ende Ihres Arbeitsvertrags reaktivieren und die Abteilung „Service handicap et reclassement professionnel de l’ADEM“ (per E-Mail: info-ipa@adem.etat.lu) über Ihren Arbeitsplatzverlust informieren. Wenn die Bedingungen für eine Reaktivierung erfüllt sind, wird Ihnen die berufliche Übergangsvergütung ab dem Datum des Endes Ihres letzten Vertrags erneut ausgezahlt.
Kann mir die berufliche Übergangsvergütung entzogen werden, wenn ich die Beratungstermine und Vorladungen der ADEM nicht wahrnehme?
Ja, bei Nicht-Wahrnehmung der Termine:
· Erstes Mal : Entzug der Zuwendungen für die Dauer von 7 Tagen;
· Zweites Mal: Entzug der Zuwendungen für die Dauer von 30 Tagen;
· Wiederholungsfall: Einstellung der Zahlungen und Verlust des Status der beruflichen Wiedereingliederung
Welche Widerspruchsmöglichkeiten habe ich im Zusammenhang mit dem Erhalt der beruflichen Übergangsvergütung?
Beachten Sie die Informationen zur Einlegung eines Widerspruchs, die in Ihrem Bescheid angegeben sind.
4. Hilfen zur Wiedereingliederung
Mir wurde eine berufliche Wiedereingliederung bewilligt. Habe ich Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung?
Ja:
- Wenn Sie in einer innerbetrieblichenn berufliche Eingliederung sind, kann die Gemischte Kommission entscheiden, dass eine berufliche Weiterbildung für Ihre Wiedereingliederung erforderlich ist.
- Wenn Sie in einer außerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung sind, können Sie unter gewissen Voraussetungen an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Die Kosten hierfür werden vollständig vom Beschäftigungsfonds übernommen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Durchführung einer beruflichen Weiterbildung erfüllt sein?
Vor Beginn der Weiterbildung muss der Arbeitsuchende bei seinem ADEM-Berater einen vollständigen Antrag einreichen, der folgende Unterlagen enthalten muss:
- Begründung der Weiterbildung in Bezug auf die Karriereplanung;
- Name und Adresse der Weiterbildungseinrichtung, zusammen mit einem Nachweis über die Wahl dieses Instituts und einer Kopie der Genehmigung des Ministers für berufliche Weiterbildung, falls es sich um eine luxemburgische Einrichtung handelt;
- Detaillierte Programm der beruflichen Weiterbildung; die Kosten der beruflichen Weiterbildung, einschließlich aller Steuern;
- Dauer der beruflichen Weiterbildung sowie deren Beginn und Ende;
- Gegebenenfalls Informationen über das Diplom oder Zertifikat, das die berufliche Weiterbildung bescheinigt
Die ADEM leitet ein Dossier zur offiziellen Genehmigung an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial und Solidarwirtschaft weiter. Dieses Dossier beinhaltet :
- Eine Stellungnahme der ADEM;
- Ein Gutachten des Arbeitsmediziners der ADEM
- Gegebenenfalls ein Gutachten des Ministeriums, das für die berufliche Weiterbildung zuständig ist, für den Fall, dass es sich um ein Weiterbildungsinstitut im Ausland handelt.
Ich bekomme Wartegeld (indemnité d’attente), das von der CNAP gezahlt wird. Im Zuge einer medizinischen Neubewertung durch den Arzt der ADEM wurde mir die berufliche Übergangsvergütung mit einer Frist von 12 Monaten entzogen. Kann innerhalb dieser Frist eine berufliche Weiterbildung erhalten?
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie eine berufliche Weiterbildung machen. Hierzu müssen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrem ADEM-Berater einreichen.