Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt für Geflüchtete aus der Ukraine

ukr-eu

 

Die EU hat beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen und in allen Mitgliedsstaaten direkt vorübergehenden Schutz erhalten.

Für Geflüchtete, die nach Luxemburg kommen, bedeutet dies, dass sie keine Arbeitsgenehmigung benötigen und freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, solange sie unter vorübergehendem Schutz stehen. Sie dürfen direkt im Rahmen der gesetzlichen Arbeitsverträge (unbefristet/befristet/Zeitarbeit) eingestellt werden, wobei die rechtlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu beachten sind.

Sobald ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ihren vorübergehenden Schutzstatus erhalten haben, können sie sich als Arbeitsuchende bei der luxemburgischen Arbeitsagentur (ADEM) melden. Die ADEM wird in ihrer Regionalagentur in Luxemburg-Stadt eine spezielle Ablaufstelle für Personen mit vorübergehendem Schutzstatus einrichten.

Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine einstellen möchten, müssen ihre freie Arbeitsstelle nach dem üblichen Verfahren bei der ADEM melden. Hierbei ist darauf zu achten, dass sie die öffentliche Publikation ihrer Stellenmeldung wählen, damit Arbeitsuchende aus der Ukraine diese direkt auf der öffentlichen Seite des JobBoards der ADEM einsehen können.

Personen, denen der vorübergehende Schutzstatus zuerkannt wurde, können sich per E-Mail (info@adem.etat.lu) oder telefonisch (+352 247 88888) an die ADEM wenden. Arbeitgeber, die Flüchtlinge aus der Ukraine einstellen möchten, sollten sich direkt an den Arbeitgeber-Service der ADEM wenden (247-88000, info@adem.etat.lu).

 

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