Was wird gefördert?
Der Beschäftigungsfonds kann unter gewissen Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung für die Fahrten zur Arbeitsstelle leisten.
Wer kann die Förderung erhalten?
Arbeitsuchende, die in Luxemburg leben und mindestens für drei Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet waren, können die Mobilitätshilfe beantragen, wenn sie eine längerfristige Beschäftigung im Großherzogtum aufnehmen.
Förderbedingungen
Der Antrag muss von dem Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Monate nach Aufnahme der Beschäftigung eingereicht werden.
Der neue Arbeitsvertrag muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen
- unbefristeter Vertrag auf Vollzeitbasis
- unbefristeter Vertrag auf Teilzeitbasis mit mindestens 16 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber
- befristeter Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten und einer Wochenarbeitsleistung von mindestens 16 Stunden
- Vertetung während des Elternurlaubs
Förderhöhe und Dauer
Entfernung | Pauschalbetrag |
---|---|
zwischen 16 und 20 km | 61,97 Euro/Monat |
zwischen 21 und 30 km | 74,37 Euro/Monat |
zwischen 31 und 40 km | 99,16 Euro/Monat |
zwischen 41 und 50 km | 123,95 Euro/Monat |
mehr als 50 km | 136,34 Euro/Monat |
Die Entfernung wird anhand eines von der Administration du Cadastre et de la Topographie bereitgestellten Entfernungsrechners bestimmt, welcher unter https://distance.geoportal.lu/ konsultiert werden kann.
Die Auszahlung der ersten Rate der Mobilitätshilfe erfolgt nach dem vierten Beschäftigungsmonat. Die Auszahlungen der zweiten, dritten, vierten und fünften Rate erfolgen nach einer Beschäftigungsdauer von 8, 12, 15 und 18 Monaten.