Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitsuchende finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, um leichter auf dem Arbeitsmarkt (wieder) Fuß zu fassen. In dieser Rubrik erhalten Sie nähere Informationen zu den finanziellen Hilfen, die Arbeitsuchende beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, im Bereich der Ausbildungsförderung sowie im Falle einer beruflichen Wiedereingliederung in Anspruch nehmen können.
Wiedereingliederungshilfe
Sollte der Arbeitsuchende eine Stelle antreten, die geringer vergütet ist als die vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Stelle, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung (Aide au réemploi) getätigt werden.
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Mobilitätshilfe
Ein Arbeitsuchender, der im Großherzogtum Luxemburg wohnt und dem eine dauerhafte Arbeitsstelle in einem anderen Landesteil zugewiesen wurde, kann eine Erstattung der Fahrtkosten beantragen.
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Lohnausgleich
Sollte es im Falle einer beruflichen Wiedereingliederung zu einer Gehaltsverminderung kommen, haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Indemnité compensatoire).
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Finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung
Zielgruppe Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind und sich beruflich weiterbilden möchten, können - unabhängig davon, ob sie Leistungsempfänger sind oder nicht* - eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine anteilige...
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Ausbildungsprämie
Auszubildene, die ihre Lehre mit Erfolg abschließen, können eine Ausbildungsprämie beantragen.
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Berufliche Übergangsvergütung
Wer kann die berufliche Übergangsvergütung beantragen? Personen mit Status der beruflichen Wiedereingliederung, deren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (einschließlich Verlängerung) endet, können die berufliche Übergangsvergütung beantragen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Befähigungsdauer zur Ausübung der letzten Arbeitsstelle vor der Wiedereingliederung von mindestens 5...
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Insolvenzgeld beantragen
Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Um den plötzlichen Gehaltsverlust auszugleichen, können betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen.
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