Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitsuchende finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, um leichter auf dem Arbeitsmarkt (wieder) Fuß zu fassen. In dieser Rubrik erhalten Sie nähere Informationen zu den finanziellen Hilfen, die Arbeitsuchende beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, im Bereich der Ausbildungsförderung sowie im Falle einer beruflichen Wiedereingliederung in Anspruch nehmen können.
Wiedereingliederungshilfe
Sollte der Arbeitsuchende eine Stelle antreten, die geringer vergütet ist als die vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Stelle, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung (Aide au réemploi) getätigt werden.
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Mobilitätshilfe
Ein Arbeitsuchender, der im Großherzogtum Luxemburg wohnt und dem eine dauerhafte Arbeitsstelle in einem anderen Landesteil zugewiesen wurde, kann eine Erstattung der Fahrtkosten beantragen.
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Lohnausgleich
Sollte es im Falle einer beruflichen Wiedereingliederung zu einer Gehaltsverminderung kommen, haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Indemnité compensatoire).
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Finanzielle Hilfe zur beruflichen Weiterbildung
Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind, können an beruflichen Weiterbildungen teilnehmen. Die Kosten für die Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen werden von der ADEM übernommen.
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Ausbildungsprämie
Auszubildene, die ihre Lehre mit Erfolg abschließen, können eine Ausbildungsprämie beantragen.
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Berufliche Übergangsvergütung
Arbeitnehmer, die eine außerbetriebliche berufliche Wiiedereingliederung bewilligt bekommen haben aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können eine berufliche Übergangsvergütung (Wartegeld) erhalten.
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