Berufsförderungsvertrag (CAE)

Neu ab dem 1. Juli 2026 mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 3. März 2026 zur Änderung der Beschäftigungsmaßnahmen für junge Arbeitsuchende:

 

Für Verträge, die ab dem 1. Juli 2026 abgeschlossen werden, wird die Vergütung des eingestellten Arbeitsuchenden direkt von der ADEM ausgezahlt. Dem Arbeitgeber wird anschließend eine Rechnung über seinen Kostenanteil ausgestellt.

Darüber hinaus übernimmt die ADEM während der gesamten Vertragsdauer die Anmeldung des Arbeitsuchenden beim Gemeinsamen Zentrum der Sozialversicherung (CCSS).

Verträge, die vor dem 1. Juli 2026 abgeschlossen wurden, unterliegen bis zu ihrem Ablauf weiterhin den bisherigen Bestimmungen, auch im Falle einer Verlängerung.

 
  • Sind Sie derzeit ohne Arbeit und seit mindestens drei Monaten bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet?
  • Sind Sie unter 30 Jahre alt?

Dann könnte ein Berufsförderungsvertrag (CAE) für Sie infrage kommen.

Was ist ein Berufsförderungsvertrag – und welche Vorteile bietet er?

Wenn Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, indem Sie sowohl Ihre praktischen Fähigkeiten als auch Ihre theoretischen Kenntnisse weiterentwickeln, stellt der Berufsförderungsvertrag eine ideale Möglichkeit dar.

Die ADEM kann Ihnen einen solchen Vertrag vermitteln – mit dem Staat, einer Gemeinde oder einer öffentlichen beziehungsweise gemeinnützigen Einrichtung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Laufzeit des Vertrags: 12 Monate, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 6 Monate
  •  Vergütung: Sie erhalten den sozialen Mindestlohn
  •  Begleitung am Arbeitsplatz: Sie werden von einem Tutor betreut, der gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Ausbildungsplan erstellt

Bei Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz steht Ihnen Ihr persönlicher ADEM-Berater jederzeit zur Verfügung.

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