Vor Beginn der Lehre ist es wichtig, sich über die Ausbildungsberufe zu informieren, die zu Ihnen passen. Die Ausbildung kann nur in einem der Berufe erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind.
Hilfreiche Unterstützung bei der Wahl des Ausbildungsberufes finden Sie:
Die Beantragung eines Ausbildungsplatzes erfolgt zwischen den Osterferien und Ende Oktober. Für die Beantragung eines Ausbildungsplatzes bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
Ihre letzten Zeugnisse und die Versetzungsentscheidung der Schule;
Ihren Personalausweis und gegebenenfalls den Aufenthaltstitel;
Ihren Sozialversicherungsnachweis (Matrikelnummer).
Die Berater der ADEM-Berufsberater beantworten Ihre Fragen und helfen bei der Beantragung eines Ausbildungsplatzes.
Die Berufsberatung der ADEM ist zuständig für die Platzierung der zukünftigen Lehrlinge in die Betriebe. Die zuständigen Berufsberater der ADEM können Ihnen daher Adressen von Ausbildungsbetrieben zur Verfügung stellen, die freie Ausbildunsplätze gemeldet haben. Dabei muss die ADEM prüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Annahme an den Berufsschulen, die gesetzlich geregelt sind, eingehalten werden. Nehmen Sie Kontakt mit einem Betrieb auf, der zur Ausbildung in dem Beruf, den Sie anstreben, berechtigt ist.
Wichtig : Respektieren Sie bitte die Wünsche der Ausbildungsbetriebe hinsichtlich der Kontaktaufnahme (Ansprechpartner, Art der Kontaktaufnahme, Uhrzeiten), die in den Ausbildungsplatzangeboten angegeben sind.
Wenn Sie auf den ersten Anhieb keinen Ausbildungsplatz gefunden haben sollten, melden Sie sich regelmäßig bei der Berufsberatung der ADEM. Die zuständigen Berufsberater helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über neu eingegangene Stellenangebote. Suchen Sie aber auch selbst aktiv nach einer Ausbildungsstelle (Internet, gelbe Seiten, Sponatanbewerbung) bis Sie eine Zusage erhalten haben.
Wenn Sie einen Ausbildungsbetrieb gefunden haben, ist es wichtig, dass dieser – wenn noch nicht geschehen – das Formular Meldung eines Ausbildungsplatzes ausfüllt und an die Berufsberatung der ADEM schickt. Die ADEM prüft, ob der Betrieb über eine Ausbildungsberechtigung verfügt. Wenn dies der Fall ist, wird der Ausbildungsplatz für dich reserviert.
Ab dem 16. Juli können Sie bei der Berufsberatung der ADEM die notwendigen Unterlagen zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages erhalten:
eine Bescheinigung für die zuständige Berufskammer, die den Ausbildungsvertrag vorbereitet und ihn an den künftigen Ausbildungsbetrieb schickt;
eine Bescheinigung für Ihren künftigen Ausbildungsbetrieb, damit dieser Bescheid weiß, dass der Ausbildungsvertrag vorbereitet wird;
eine Bescheinigung für die Berufsschule, mit der Sie sich für die theoretischen Kurse anmelden können.
Wichtig: Eine ärztliche Untersuchung wird vom zuständigen Arbeitsmediziner durchgeführt.
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Wie wird man Lehrling?
Vor Beginn der Lehre ist es wichtig, sich über die Ausbildungsberufe zu informieren, die zu Ihnen passen. Die Ausbildung kann nur in einem der Berufe erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind.
Hilfreiche Unterstützung bei der Wahl des Ausbildungsberufes finden Sie:
Nachdem feststeht, welcher der anerkannten Ausbildungsberufe für Sie in Frage kommt, wenden Sie sich bitte persönlnich an die Berufsberatung der ADEM.
Die Beantragung eines Ausbildungsplatzes erfolgt zwischen den Osterferien und Ende Oktober. Für die Beantragung eines Ausbildungsplatzes bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
Die Berater der ADEM-Berufsberater beantworten Ihre Fragen und helfen bei der Beantragung eines Ausbildungsplatzes.
Die Berufsberatung der ADEM ist zuständig für die Platzierung der zukünftigen Lehrlinge in die Betriebe. Die zuständigen Berufsberater der ADEM können Ihnen daher Adressen von Ausbildungsbetrieben zur Verfügung stellen, die freie Ausbildunsplätze gemeldet haben. Dabei muss die ADEM prüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Annahme an den Berufsschulen, die gesetzlich geregelt sind, eingehalten werden. Nehmen Sie Kontakt mit einem Betrieb auf, der zur Ausbildung in dem Beruf, den Sie anstreben, berechtigt ist.
Wichtig : Respektieren Sie bitte die Wünsche der Ausbildungsbetriebe hinsichtlich der Kontaktaufnahme (Ansprechpartner, Art der Kontaktaufnahme, Uhrzeiten), die in den Ausbildungsplatzangeboten angegeben sind.
Wenn Sie auf den ersten Anhieb keinen Ausbildungsplatz gefunden haben sollten, melden Sie sich regelmäßig bei der Berufsberatung der ADEM. Die zuständigen Berufsberater helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über neu eingegangene Stellenangebote. Suchen Sie aber auch selbst aktiv nach einer Ausbildungsstelle (Internet, gelbe Seiten, Sponatanbewerbung) bis Sie eine Zusage erhalten haben.
Wenn Sie einen Ausbildungsbetrieb gefunden haben, ist es wichtig, dass dieser – wenn noch nicht geschehen – das Formular Meldung eines Ausbildungsplatzes ausfüllt und an die Berufsberatung der ADEM schickt. Die ADEM prüft, ob der Betrieb über eine Ausbildungsberechtigung verfügt. Wenn dies der Fall ist, wird der Ausbildungsplatz für dich reserviert.
Ab dem 16. Juli können Sie bei der Berufsberatung der ADEM die notwendigen Unterlagen zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages erhalten:
Wichtig: Eine ärztliche Untersuchung wird vom zuständigen Arbeitsmediziner durchgeführt.