Selbstständige mit Wohnsitz in Luxemburg

Voraussetzungen

Um die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen, müssen Sie:

  • bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein; und mindestens sechs Monate vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung als Selbstständiger in Luxemburg gearbeitet haben;
  • zum Zeitpunkt der Einstellung Ihrer Geschäftsaktivitäten in Luxemburg ansässig gewesen sein;
  • den Nachweis für mindestens zwei Jahre Pflichtversicherung (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) bei einem luxemburgischen Sozialversicherungsträger erbringen;
  • 16 bis 64 Jahre alt sein;
  • arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede angemessene Beschäftigung anzunehmen.

Beantragung

Sie müssen sich bei der Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend melden.

Vorgehensweise und Details

Beantragung des Arbeitslosengeldes

Nach Abschluss der Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM werden dem Antragsteller die erforderlichen Antragsformulare per Post zugestellt. 

Folgende Formulare müssen ausgefüllt werden:

  • Antrag auf Arbeitslosengeld;
  • Einkommensteuererklärung.

Belege

Der Sachbearbeiter kann, abhängig von der konkreten Situation, vom Antragsteller die Einreichung von Belegen verlangen: 

  • Schreiben mit detaillierten Angaben zu den Gründen für die Beendigung der im Antrag angegebenen Tätigkeiten, zur Art der Geschäftstätigkeit, sowie mit Geschäftsbezeichnung und Firmenadresse;
  • Nachweis der Annulierung der Gewerbegenehmigung/Niederlassungsgenehmigung
  • Nachweis der Aufhebung der ministeriellen Zulassung (z. B. Tageseltern);
  • Nachweis der Abmeldung von der CCSS;
  • Kopie der Gründungsurkunde/der Statuten (einschließlich der letzten Änderungen);
  • Bilanz des vorhergegangenen Geschäftsjahres;
  • Bescheinigung der CCSS über die während der letzten beiden Jahre bezahlten Beiträge (Zahlungsbestätigung);
  • Einkommensnachweis der CCSS für die letzten beiden Jahre;
  • Auszug des CCSS-Kontos/Abrechnung des Vorjahres;
  • gegebenenfalls Kopie des Pachtvertrags oder der Auflösung des Pachtverhältnisses;
  • gegebenenfalls Kopie des Firmenverkaufs;
  • bei Einstellung der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen: kürzlich ausgestelltes detailliertes ärztliches Attest;
  • gegebenenfalls Kopie des Konkurseröffnungsbeschlusses (Veröffentlichung in der Zeitung);
  • gegebenenfalls Kopie der Bekanntgabe der Zahlungseinstellung (Konkurs);
  • gegebenenfalls Kopie der Beschlagnahme/Veräußerung durch einen Gerichtsvollzieher;
  • gegebenenfalls Kopie des Kooperationsvertrags;
  • gegebenenfalls Kopie der Auflösung des Kooperationsvertrags.

Wenn er alle Belege erhalten hat, prüft der zuständige Sachbearbeiter der ADEM den Antrag auf Vollarbeitslosengeld und ist anschließend für die Akte zuständig.

Dauer des Leistungsbezugs

Jeder Selbstständige, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann für die Dauer, in der er während der 12-monatigen Referenzperiode beschäftigt gewesen war, Arbeitslosengeld beziehen.
Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 12 Monate. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung des Leistungsbezugs möglich:

Alter des Arbeitslosen Förderbedingungen Dauer de Verlängerung
16 => 49 Jahre 30 % Arbeitsunfähigkeit 6 Monate
älter als 50 Jahre 15 % Arbeitsunfähigkeit 6 Monate
älter als 55 Jahre ohne Bedingungen 6 Monate
16 => 64 Jahre einer Beschäftigungsmaßnahme zugeordnet 6 Monate
älter als 50 Jahre 20 Jahre Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung; 6 Monate
älter als 50 Jahre 25 Jahre Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung; 9 Monate
älter als 50 Jahre 30 Jahre Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung; 12 Monate

 

Höhe der Leistungen

Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen sind Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen sind
80 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens der letzten zwei Steuererklärungen. 80 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer

Wenn Sie ein oder mehrere Kinder zu versorgen haben, kann der Prozentsatz auf 85% angehoben werden.

Verlust des Leistungsanspruchs

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt:

  • wenn die Fristen der Bezugsdauer erreicht sind;
  • wenn eine oder mehrere Bedingungen für die Bewilligung nicht mehr gegeben sind;
  • im Falle einer nicht gerechtfertigten Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung Arbeitsplatzes;
  • im Falle einer nicht gerechtfertigten Weigerung, an von der ADEM vorgeschriebenen Praktika, Kursen oder gemeinnützigen Arbeiten teilzunehmen;

Ihre Rechte und Pflichten

Als Empfänger von Arbeitslosengeld verpflichten Sie sich:

  • alle Termine mit Ihrem persönlichen Berater bei der ADEM wahrzunehmen und sich mindestens einmal pro Monat bei der ADEM zu melden, falls kein Beratungstermin vereinbart wurde
  • Ihren ADEM-Berater unverzüglich über Änderungen ihrer persönlichen Lage zu unterrichten

Für den Fall, dass Empfänger von Arbeitslosengeld ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die ADEM Sanktionen aussprechen, die von einer siebentägigen Sperre bis hin zum vollständigen Entzug des Arbeitslosengeldes reichen können.

Wenn Sie Ihren Berater frühzeitig informieren, werden Sie im Falle eines Auslandsaufenthaltes oder einer Weiterbildung von den terminlichen Verpflichtungen gegenüber der ADEM freigestellt.


ACHTUNG!

  • Die Höchstdauer beträgt 25 Tage auf Grundlage von einem Zwölftel für jeden Monat, den Sie bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.
  • Wichtig: Während Ihrer Abwesenheit werden die Zahlungen des Arbeitslosengeldes ausgesetzt und Sie haben keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Denken Sie daran, während dieser Zeit eine private Vrsicherung abzuschließen.
  • Nach Ihrer Abwesenheit müssen Sie direkt am ersten Werktag nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem ADEM-Berater pesönlich vorstellig werden.

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