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Als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen

Wenn Sie als Arbeitnehmer in Luxemburg beschäftigt waren und hier Ihren Wohnsitz haben, können Sie - sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen - Arbeitslosengeld beantragen.

Voraussetzungen

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unverschuldet arbeitslos geworden sein. Dies gilt nicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, unbegründeter Eigenkündigung oder fristloser Entlassung wegen schwerwiegender Verfehlung (außerordentliche Kündigung);
  • bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen; 
  • mindestens 16 und höchstens 64 Jahre alt sein;
  • arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Die Kriterien für eine zumutbare Beschäftigung – Entlohnung, körperliche und geistige Eignung, täglicher Arbeitsweg, familiäre Situation, Arbeitsbedingungen usw. – sind per großherzoglicher Verordnung festgelegt;
  • mindestens 182 Tage innerhalb der letzten 12 Monate (oder länger, je nach Einzelfall) vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt gewesen sein, mit einer durchschnittlichen Mindestarbeitszeit von 16 Stunden pro Woche;
  • in Luxemburg wohnen (diese Bedingung gilt nicht für Arbeitsuchende, die den Status einer Person in außerbetrieblicher beruflicher Wiedereingliederung haben).

Außerdem dürfen Sie grundsätzlich nicht:

  • eine Funktion als Geschäftsführer, geschäftsführender Gesellschafter oder Verantwortlicher für das tägliche Management einer Gesellschaft ausüben; 
  • Inhaber einer Niederlassungs- oder Handelsermächtigung sein.

Üben Sie eine solche Funktion aus oder besitzen Sie eine Genehmigung, können Sie dennoch finanzielle Unterstützung erhalten. Geben Sie in Ihrem Antrag an, dass Ihnen gemäß Artikel L.521‑18 des Arbeitsgesetzbuchs (Nebentätigkeit oder andere Einkünfte) ein Anspruch zusteht. Einkünfte aus dieser Tätigkeit, die über einen festgelegten Grenzwert hinausgehen, werden von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

Bedingungen bei Entlassung oder Eigenkündigung

Arbeitnehmer, die wegen schwerwiegender Verfehlung entlassen wurden oder gekündigt haben, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In folgenden Fällen kann beim zuständigen Arbeitsgericht im Eilverfahren eine vorläufige Gewährung des Arbeitslosengeldes beantragt werden:

  • Entlassung wegen schwerwiegender Verfehlung; 
  • Kündigung aufgrund sexueller Belästigung; 
  • Kündigung aus wichtigen Gründen, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitgebers zurückzuführen sind.

Das Arbeitslosengeld wird zunächst für 182 Tage gewährt; es kann jedoch auf höchstens 364 Tage verlängert werden.

Ein vorläufiger Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn gleichzeitig eine Klage wegen missbräuchlicher Entlassung beim Arbeitsgericht anhängig ist.

Verlieren Sie das Hauptverfahren, müssen Sie dem Beschäftigungsfonds sämtliche ausbezahlten Beträge zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn Sie die Klage freiwillig zurückziehen. Bei einem einvernehmlichen Vergleich erstatten Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

Beantragung

Nachdem Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet haben und die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen, erhalten Sie von der ADEM ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihren Antrag über die Verwaltungsplattform MyGuichet.lu einzureichen.

Sollten Sie innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Anmeldung keine Mitteilung erhalten oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Contact Center der ADEM unter (+352) 247-88888. Dort werden Ihre Fragen beantwortet und Sie werden über die weiteren Schritte informiert.

Um zu vermeiden, dass sich der Auszahlungsbeginn Ihres Arbeitslosengeldes verzögert, reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, ein.

Sobald Ihr Antrag über MyGuichet.lu eingereicht wurde, übernimmt eine zuständige Fachkraft der ADEM die Bearbeitung und Verwaltung Ihrer Akte

Für die Einreichung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld via MyGuichet sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ein Bankidentitätsnachweis (RIB) mit Ihrer IBAN, dem BIC/SWIFT-Code sowie dem Namen der Bank; 
  • bei unterhaltsberechtigten Kindern ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld (z. B. eine Kopie eines Gutschriftbelegs oder eine Bescheinigung der Caisse pour l’avenir des enfants) oder eine Kopie des Stipendiums; 
  • eine Kopie Ihres letzten Arbeitsvertrags; 
  • sofern vorhanden, eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Eigenkündigung oder der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrags.

Bezugsdauer

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes entspricht der Dauer der Beschäftigung im Referenzzeitraum, jeweils in vollen Monaten gerechnet. Sie beträgt höchstens zwölf Monate.

Beispiel:

Haben Sie in den zwölf Monaten vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung sechs Monate und 20 Tage gearbeitet, erhalten Sie das Arbeitslosengeld für eine Dauer von sieben Monaten.

Alter des Arbeitslosen

Bedingung

Dauer der Verlängerung

16 bis 49 Jahre

30 % Invalidität

6 Monate

50 bis 54 Jahre

15 % Invalidität

6 Monate

ab 55 Jahre

ohne Bedingung

6 Monate

16 bis 64 Jahre

Teilnahme an einer Beschäftigungsmaßnahme

bis zu 6 Monate

ab 50 Jahre

20 Jahre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung

6 Monate

ab 50 Jahre

25 Jahre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung

9 Monate

ab 50 Jahre

30 Jahre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung

12 Monate

 

Höhe der Leistungen

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird gemäß Artikel L.521‑14 des Arbeitsgesetzbuchs berechnet. Sie beträgt in der Regel:

  • 80 % Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Monate vor der Arbeitslosigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Referenzzeitraum auf sechs Monate ausgedehnt werden; 
  • 85 %, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, für die Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.

Der Höchstbetrag liegt bei:

  • dem 2,5‑Fachen des sozialen Mindestlohns in den ersten sechs Monaten; 
  • dem 2‑Fachen des sozialen Mindestlohns in den folgenden Monaten; 
  • dem 1,5‑Fachen des sozialen Mindestlohns bei einer Verlängerung.

Ende des Leistungsanspruchs

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet:

  • sobald die maximal zulässige Bezugsdauer erreicht ist; 
  • wenn eine oder mehrere Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind; 
  • wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben; 
  • bei unbegründeter Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung; 
  • bei unbegründeter Weigerung, an von der ADEM vorgeschriebenen Weiterbildungen, Praktika oder gemeinnützigen Arbeiten teilzunehmen.

Ihre Pflichten

Mit dem Erhalt des Arbeitslosengeldes verpflichten Sie sich:

  • alle von Ihrer persönlichen ADEM-Beratungsfachkraft festgelegten Termine einzuhalten; 
  • Ihre ADEM‑Beratungsfachkraft unverzüglich über Änderungen Ihrer persönlichen Situation zu informieren.

Bei besonderen Situationen – wie Krankheit, Auslandsaufenthalt, persönliche Abwesenheit, Teilnahme an einer Fortbildung oder Annahme einer Teilzeit‑ oder Zeitarbeitsstelle – müssen Sie Ihre ADEM‑Beratungsfachkraft wie folgt informieren:

  • bei Krankheit durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; 
  • bei Auslandsaufenthalten oder anderen Abwesenheiten muss vorab ein Antrag auf Befreiung von Ihren Pflichten gegenüber der ADEM (maximal 25 Arbeitstage pro Jahr) gestellt und genehmigt werden
  • bei Teilzeit‑ oder Zeitarbeit durch Vorlage des entsprechenden Arbeitsvertrags; 
  • bei Weiterbildungen durch eine Anmeldebestätigung.

Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht bei der ADEM erscheinen, können Sanktionen verhängt werden, die von einem 7-tägigen Ausschluss vom Arbeitslosengeld bis zu 30 Tagen bei Wiederholung reichen oder im Extremfall sogar zur Streichung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das ADEM‑Contact Center unter (+352) 247‑88888.