Das Einkommen für behinderte Arbeitnehmer beantragen

Zielgruppe

Antragsberechtigt ist jede Person mit Behinderung, die einer Berufstätigkeit nachgehen könnte, aber aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen keine Beschäftigung finden kann.

Voraussetzungen

Um in den Genuss des „Einkommens für schwerbehinderte Personen” zu gelangen, müssen die Betroffenen bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • sie müssen eine um mindestens 30% verminderte Erwerbsfähigkeit aufweisen aufgrund einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Behinderung und/oder infolge von psychosozialen Problemen, die die Grundbehinderung verschlimmern;
  • sie müssen rechtmäßig in Luxemburg gemeldet sein und hier wohnen;
  • sie müssen über den Status als Arbeitnehmer mit Behinderung verfügen; 
  • sie müssen aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen keinen Zugang zu einer Beschäftigung haben;
  • sie müssen ein Einkommen haben, das unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegt.

Beantragung

Nachdem Ihnen der Status als Arbeitnehmer mit Behinderung zuerkannt wurde, setzen Sie sich mit dem Sekretariat der medizinischen Kommission der ADEM in Verbindung. Das Sekretariat der medizinischen Kommission berät Sie über die Antragsformalitäten und händigt Ihnen das entsprechende Antragsformular aus.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die medizinische Kommission der ADEM.

Antragsunterlagen:

  • die Entscheidung der medizinischen Kommission über die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer;
  • die Entscheidung der Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung betreffend Ihrer Betätigung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstatt;
  • eine Wohnsitzbescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist und von der zuständigen Kommunalverwaltung Ihres Wohnortes ausgestellt wurde;
  • aktuelle Belege zum Nachweis Ihres Einkommens;
  • eine Bescheinigung der ADEM, dass Sie aus von Ihnen nicht zu verantwortenden Gründen keinen Zugang zur Beschäftigung haben;
  • Belege über die Bestimmung eines gesetzlichen Vertreters im Falle, dass sich der Antragsteller gesetzlich vertreten lässt.

Der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) prüft die Antragsunterlagen, informiert Sie per Einschreiben über seine Entscheidung und leitet im Falle einer Bewilligung die Auszahlung des Einkommens für behinderte Arbeitnehmer in die Wege.

Sollten Sie mit der Entscheidung des Nationalen Solidaritätsfonds nicht einverstanden sein, können Sie einen formlosen Antrag bei dem Schiedsgericht der Sozialversicherung einreichen.

Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, wird Ihnen das Einkommen für behinderte Arbeitnehmer ab dem Datum der Übermittlung Ihres Antrags durch die ADEM an den FNS gezahlt. Das Sekretariat des Nationalen Solidaritätsfonds bestätigt Ihnen den Erhalt der Bewilligung.

 

Betrag

Der Bruttobetrag des vom Nationalen Solidaritätsfonds gezahlten Einkommens für Arbeitnehmer mit Behinderung entspricht dem Betrag des Einkommens zur sozialen Eingliederung (revenu d'inclusion sociale - REVIS).

 

  • Wenn Sie über weitere Einkommensquellen verfügen sollten, werden diese von dem Einkommen für Arbeitnehmer mit Behinderung  abgezogen.
  • Von diesem Betrag werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

Dauer

Sie erhalten das Einkommen für Arbeitnehmer mit Behinderung solange Sie bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind und aus Gründen, die Sie nicht verantworten können, keine Beschäftigung finden.

Empfänger des Einkommens für schwerbehinderte Per sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Situation, die Auswirkungen auf den Anspruch auf diese Leistung haben könnten, unverzüglich dem FNS zu melden.
Der FNS überprüft seinerseits regelmäßig, ob die Bedingungen für die Bewilligung immer noch gegeben sind. Ist dies nicht mehr der Fall, erlischt der Anspruch auf das Einkommen für schwerbehinderte Personen.
Wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern oder die Bewilligung irrtümlich erfolgte, kann das Einkommen für schwerbehinderte Personen erhöht, verringert bzw. entzogen werden.

Der Nationale Solidaritätsfonds kann eine Rückerstattung der gezahlten Beträge fordern für den Fall, dass der Bezugsberechtigte zu viel Mittel erhalten oder falsche Angaben gemacht hat.

Definitionen

 

 

 

 

 

 

Medizinische Kommission
Die Medizinische Kommission entscheidet über Ihre Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer. Sie legt die Prozentsatz Ihrer Erwerbsminderung im Vergleich zu einer gesunden Person gleichen Alters fest.
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
  • 3 auf dem Gebiet der medizinischen Rehabilitation und Wiedereingliederung spezialisierte Ärzte oder Psychiater;
  • ein Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale);
  • ein Arzt aus dem Gesundheitsministerium.
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung

Die Kommission setzt sich zusammen aus:
  • 2 Vertreter des Arbeitsministeriums;
  • 1 Vertreter der ADEM;
  • 1 Arbeitsmediziner;
  • 1 auf dem Gebiet Behinderungen spezialisierter Psychologe;
  • 1 auf dem Gebiet der technischen Hilfsmittel spezialisierter Ergotherapeut;
  • 1 Sozialpädagoge (éducateur gradué);
  • 1 Sozialarbeiter.
Nationaler Solidaritätsfonds

Der Nationale Solidaritätsfonds ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, deren Hauptaufgabe es ist, bedürftigen Personen zu helfen und ihnen ein ausreichendes Einkommen zu sichern.

 

 

 

 

 

Zum letzten Mal aktualisiert am