Wer kann sich bei der ADEM arbeitsuchend melden

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, in Luxemburg einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können und dem luxemburgischen Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung steht, kann sich bei der ADEM arbeitsuchend melden:

Eine Arbeitsuchendmeldung ist insbesondere in den folgenden Fällen möglich:

  • Kündigung;
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus verschiedenen Gründen (Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags, Kündigung, Aufhebungsvertrag, usw.);
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit oder Konkurs im Falle einer selbstständigen Beschäftigung
  • Beendigung der Schule, des Studiums der der Berufsausbildung

Gut zu wissen

Sie können sich auch bei der ADEM arbeitsuchend melden, wenn Sie derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind und nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen.

Personen in Beschäftigung sowie Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in Luxemburg wohnen und freien Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt haben (Begünstigte internationalen Schutzes, Begünstigte temporären Schutzes, Familienmitglieder sowie Forscher und Studierende, die ihre Forschungsaktivitäten erfolgreich abgeschlossen haben oder sich im letzten Jahr ihres Hochschulstudiums befinden und im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung sind, können sich ebenfalls bei der ADEM registrieren lassen.

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