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Wer kann sich bei der ADEM arbeitsuchend melden?

Jeder, der in Luxemburg arbeiten darf und die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit erfüllt, kann sich bei der ADEM als arbeitsuchend melden. Dazu gehören alle Personen, die rechtlich in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen und aktiv auf dem Arbeitsmarkt nach einer passenden Stelle suchen möchten. Die ADEM unterstützt Sie mit verschiedenen Services, um die passende Beschäftigung zu finden.

Wichtig:

Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen bedeutet, dass Sie für die ADEM und potenzielle Arbeitgeber gut erreichbar sind. Um dies zu gewährleisten, müssen Sie regelmäßig persönlich bei Ihrem Berater in den ADEM-Büros in Luxemburg erscheinen und allen Einladungen folgen. Achten Sie darauf, die angegebenen Orte, Termine und Uhrzeiten genau einzuhalten.

Die Arbeitsuchendmeldung kann insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:

  • Entlassung ;
  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus verschiedenen Gründen (Ablauf eines befristeten Vertrags, Kündigung, Auflösung eines Arbeitsvertrags usw.) ;
  • Einstellung einer Tätigkeit oder der Konkurs bei Selbstständigen ;
  • Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung bei Berufseinsteigern

Gut zu wissen

Auch Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis sind und nach einer neuen Stelle suchen, können sich bei der ADEM arbeitsuchend melden.

Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in Luxemburg leben und Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt haben, wie z. B. Personen mit internationalem Schutzstatus, vorübergehendem Schutzstatus, Studierende und Forscher nach Abschluss ihrer Tätigkeit oder des letzten Studienjahres sowie Inhaber eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung, können sich ebenfalls bei der ADEM anmelden.