Ihre Rechte und Pflichten

Ihre Rechte

Mit Ihrer Arbeitsuchendmeldung haben Sie Zugang zu allen Serviceleistungen, die von der ADEM angeboten werden:

  • Persönliche Unterstützung durch eine Beratungsfachkraft zur Erleichterung Ihrer Arbeitsuche;
  • Zugang zum JobBoard der ADEM, auf dem sie jederzeit nach Stellenangeboten suchen und online Ihr Interesse an einer freien Stelle bekunden können;
  • Teilnahme an Beschäftigungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die nach Ihren Bedürfnissen ausgerichtet sind;
  • Zugang zu finanziellen Hilfen in Abhängigkeit von Ihrer Ausgangssituation;
  • Nutzung von Computern und Hilfe bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs (CV) durch den Club Emploi

Ihre Pflichten

Im Gegenzug verpflichten Sie sich:

  • auf eigene Initiative aktiv und kontinuierlich nach einer Arbeitsstelle zu suchen (antworten Sie auf Anzeigen, schicken Sie Spontanbewerbungen, suchen Sie nach geeigneten Stellenangeboten auf dem JobBoard, stellen Sie Ihren Lebenslauf auf dem JobBoard ein, usw.);
  • Ihren Lebenslauf (CV) zu aktualisieren und Ihrer Beratungsfachkraft auszuhändigen;
  • die von Ihrer Beratungsfachkraft aufgetragenen Handlungsschritte durchzuführen und gegebenenfalls den mit Ihrer Beratungsfachkraft gemeinsam erstellten Aktionsplan zu befolgen;
  • gewissenhaft und zeitnah auf die von der ADEM erhaltenen Vermittlungsvorschläge zu reagieren;
  • persönlich die von der ADEM in regelmäßigen Abständen festgelegten Termine mit Ihrer Beratungsfachkraft sowie jede andere Meldeaufforderung wahrzunehmen. Falls Sie zu einem Termin verhindert sind, informieren Sie bitte sofort die ADEM und geben den Grund Ihrer Abwesenheit hat. Ist eine Terminabsage im Voraus nicht möglich, melden Sie sich bitte unverzüglich nach dem Termin bei der ADEM und begründen Sie Ihre Abwesenheit.
  • dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass Sie für die ADEM oder potentielle Arbeitgeber problemlos unter Ihrer angegebenen Adresse erreichbar sind.  Sie sind verpflichtet
    • die ADEM über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation, die Einfluss auf Ihre Erreichbarkeit haben könnte, zu informieren. Hierzu zählen zum Beispiel ein Umzug, die Änderung Ihrer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, selbst wenn diese nur stundenweise doer vorübergehend ist, eine Krankheit oder Krankschreibung, die Teilnahme an Weiterbildungskursen, ehrenamtliche Tätigkeiten, usw.
    • sich bei Ausübung einer vorübergehenden Tätigkeit (z.B. Zeitarbeit) ohne formelle Aufforderung persönlich am ersten Werktag nach Beendigung dieser Tätigkeit bei der ADEM zu melden, um ihre erneute Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt anzuzeigen.
  • jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Die Kriterien für eine zumutbare Beschäftigung sind durch eine großherzogliche Verordnung geregelt. Die wichtigsten Verpflichtungen sind ebenfalls in der Kooperationsvereinbarung, die Sie mit der ADEM unterzeichnen, aufgeführt.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann es zur Anwendung von gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen kommen, die bis zum Entzug der von der ADEM oder anderen Behörden gezahlten Leistungen führen können.

Gut zu wissen Arbeitsuchende haben Anspruch auf Urlaub in Höhe von maximal 25 Werktagen pro Jahr. Während des Urlaubs sind Sie von Ihren Verpflichtungen gegenüber der ADEM freigestellt. Der Urlaub muss bei Ihrer ADEM-Beratungsfachkraft beantragt und von dieser im Voraus genehmigt werden.

Wichtig : Während der Urlaubsdauer wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausgesetzt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich an die zuständige Kasse wenden, um Ihre Sozialversicherung und Ihre erworbenen Rechte in der Krankenversicherung aufrechtzuerhalten.

Sie haben einen Termin mit Ihrem ADEM-Berater und sind krank oder können den Termin aus einem anderen wichtigen Grund nicht einhalten: Prévenez au préalable votre conseiller référent par e-mail ou téléphonez au Contact Center (247-88 888).

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