L’assistance à l’inclusion – une initiative pour faciliter le maintien dans l’emploi

Sie sind Arbeitgeber im privaten Sektor und beschäftigen einen Mitarbeiter mit Behindertenstatus oder in externer Wiedereingliederung? Ihr Mitarbeiter hat aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit Probleme am Arbeitsplatz? Sie möchten alles tun, um den Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zu halten?

Mit Einverständnis Ihres Mitarbeiters kann die Inklusionsassistenz zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine gute Lösung für Sie sein.

Was ist ein Inklusionsassistent?

Bei der Inklusionsassistenz handelt es sich um eine Maßnahme, die eingeführt wurde, um die dauerhafte berufliche Eingliederung und vor allem die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit Behindertenstatus oder von Arbeitnehmern, die extern auf den regulären Markt wiedereingegliedert werden, zu erleichtern.

Der sogenannte Inklusionsassistent ist eine vom Familienministerium [SW1] anerkannte Fachkraft, die Arbeitnehmer, die einen Behindertenstatus haben oder sich in externer Wiedereingliederung befinden, bei der beruflichen Eingliederung am Arbeitsplatz betreut. Dabei wird Wert auf eine individuelle Unterstützung gelegt, die sich an Ihren Bedürfnissen und die Ihres Mitarbeiters orientiert.

Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Mitarbeiter wird der Inklusionsassistent die Arbeitssituation bewerten und die Schwierigkeiten und besonderen Bedürfnisse am Arbeitsplatz analysieren. Anschließend erstellt der Inklusionsassistent ein individuelles Eingliederungsprojekt mit einem detaillierten Programm, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums, abhängig von der Dauer des Arbeitsvertrags Ihres Mitarbeiters, durchgeführt wird.

 

12-18 Monate

Max. 150 Stunden

18-24 Monate

Max. 225 Stunden

>24 Monate

Max. 300 Stunden

 

Wie können Sie die Unterstützung durch einen Inklusionsassistenten erhalten und was sind die Bedingungen?

Wenn Sie und der betroffene Arbeitnehmer sich einig sind und einen Inklusionsassistenten in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie gemeinsam eine zugelassene Assistenzkraft (siehe Liste) auswählen und einen Antrag auf Inklusionsassistenz bei der ADEM stellen. Den Antrag können Sie per E-Mail schicken an: info.inclusion@adem.etat.lu.

Wenn die ADEM dem Antrag zustimmt, werden die Kosten für die Inklusionsassistenz vollständig vom Beschäftigungsfonds übernommen.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden: info.inclusion@adem.etat.lu

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