Was wird gefördert?
Ein Ausbildungsbetrieb, der einen Lehrling einstellt, kann einen Teil der Ausbildungsvergütung sowie den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben erstattet bekommen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Die finanzielle Förderung steht jedem Unternehmen zu, das in Luxemburg niedergelassen ist, über eine Ausbildungsberechtigung verfügt und einen Lehrling im Rahmen einer Ausbildung einstellt.
Förderbedingungen
- Das Unternehmen muss in Luxemburg niedergelassen sein und eine Ausbildungsberechtigung haben;
- Der Beruf oder das Gewerk, in dem der Lehrling ausgebildet wird, muss in der großherzoglichen Verordnung über die Organisation der Berufsausbildung aufgelistet sein.
Förderhöhe und Dauer
- Bei Ausbildungsverträgen, die mit dem Erwerb eines Diplom über die berufliche Reife (DAP) oder eines Technikerdiploms (DT) abschließen, erhält der Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungszuschuss in Höhe von 27% der gezahlten Lehrlingsvergütung.
- Bei Ausbildungsverträgen, die mit dem Erwerb eines Berufsbefähigungszeugnisses abschließen, wird ein Ausbildungszuschuss in Höhe von 40% der gezahlten Lehrlingsvergütung gezahlt.
- Dem Arbeitgeber wird zusätzlich sein Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, die im Rahmen der Lehrlingsvergütung gezahlt wurden, erstattet.
- Die Ausbildungszuschüsse werden pro Ausbildungsjahr gewährt (von September bis August des Folgejahres).
Beantragung
Bitte kontaktieren Sie die Berufsberatung der ADEM.