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Skills-Plang
Ziel
Das Ziel des Programms Skills-Plang besteht darin, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt frühzeitig zu antizipieren, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmenden zu stärken und so Arbeitslosigkeit zu verhindern – durch gezielte Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung oder Umschulung.
Förderkriterien
Förderfähige Unternehmen
Um am Programm Skills-Plang teilzunehmen, muss ein Unternehmen:
- seinen satzungsmäßigen Sitz im Großherzogtum Luxemburg haben;
- seit mindestens drei Jahren eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Luxemburg ausüben;
- nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 gelten;
- eine Veränderung seiner Tätigkeiten, Berufe oder Kompetenzbedarfe aufgrund struktureller Marktentwicklungen feststellen (z. B. Digitalisierung, Energiewende, regulatorische oder gesellschaftliche Veränderungen);
- und seine Personaldelegation informieren, bevor der Antrag bei der ADEM eingereicht wird.
Förderfähige Arbeitnehmende
Als betroffen gelten Arbeitnehmende, die folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit im teilnehmenden Unternehmen besitzen;
- eine Position ausüben, die von strukturellen Marktveränderungen betroffen ist;
- mindestens 120 Stunden Weiterbildung für eine Umschulung oder Kompetenzentwicklung benötigen;
- und im von der ADEM validierten Weiterbildungsplan enthalten sind.
Wie wird ein Antrag gestellt?
1. Information und Vorbereitung
Das Unternehmen identifiziert eine wesentliche Veränderung seiner Tätigkeiten und informiert die Personaldelegation.
Anschließend kann es einen akkreditierten Berater oder ein akkreditiertes Beratungsunternehmen kontaktieren, um ein Angebot einzuholen, das folgende Punkte enthält:
- die vorgesehenen Leistungen;
- die geschätzte Anzahl an Personen-Tagen;
- den Tagessatz;
- die verwendete Software (falls zutreffend);
- die am Projekt beteiligten Personen.
2. Einreichung des Antrags
Das Unternehmen reicht einen Antrag auf Teilnahme bei der ADEM ein, der Folgendes enthalten muss:
- eine klare Beschreibung der strukturellen Trends, die das Unternehmen betreffen, sowie seiner zukünftigen Strategie;
- eine Darstellung des Weiterbildungs- bzw. Umschulungsbedarfs des Personals;
- das Angebot des ausgewählten akkreditierten Beraters.
Die vollständigen Unterlagen werden der ADEM zur Prüfung der Förderfähigkeit und Genehmigung vorgelegt.
3. Vorausschauende Analyse und Weiterbildungsplan
Der akkreditierte Berater führt eine umfassende Analyse durch.
- Bestandsaufnahme der Personalsituation und Identifikation betroffener Positionen
- Kompetenzbilanzen
- Individuelle Entwicklungspläne
- Ausarbeitung eines übergreifenden Weiterbildungsplans und eines geschätzten Budgets
- Am Ende dieser Phase werden der ADEM ein Abschlussbericht und die Stellungnahme der Personaldelegation vorgelegt.
4. Validierung und Umsetzung
Nach der Validierung durch die ADEM hat das Unternehmen 24 Monate Zeit, um den Weiterbildungsplan umzusetzen.
Die Weiterbildungen müssen von anerkannten Weiterbildungsträgern durchgeführt werden und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmenden stärken.
Finanzielle Unterstützung
Der luxemburgische Beschäftigungsfond (Fonds pour l’emploi) kofinanziert:
- einen Teil der Beratungskosten für die Analyse- und Planungsphase,
- einen Teil der direkten Weiterbildungskosten,
- einen Teil der Lohnkosten der Mitarbeitenden während der Weiterbildung.
Kofinanzierungsraten
Mikro- und |
Mittlere Unternehmen |
Großunternehmen |
|
Beratungskosten |
75 % |
50 % |
15 % |
Direkte Weiterbildungskosten |
50 % |
50 % |
40 % |
Lohnkosten |
50% |
25 % |
15 % |
Personalgrößen und finanzielle Schwellen zur Bestimmung der Unternehmenskategorien
- Mikro- und kleine Unternehmen
Weniger als 50 Mitarbeitende UND ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro - Mittlere Unternehmen
Weniger als 250 Mitarbeitende UND ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ODER eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro - Großunternehmen
Mehr als 250 Mitarbeitende ODER ein Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro ODER eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
Fristen und Rückerstattungsbedingungen der Schulungkosten
Übermittlung der Nachweise
- Das Unternehmen muss alle Unterlagen (Rechnungen, Bescheinigungen, Anwesenheitsnachweise usw.) spätestens drei Monate nach Ablauf der 24 Monate, in denen der Weiterbildungsplan umgesetzt wird, an die ADEM schicken.
- Nach dieser Frist verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
Rückerstattungsverfahren
- Die Rückerstattung kann nach jeder Schulung oder am Ende aller im Weiterbildungsplan enthaltenen Schulungen erfolgen – je nach Wahl des Unternehmens.
- Die ADEM prüft die Unterlagen. Nach der Freigabe zahlt der Beschäftigungsfonds die Kofinanzierung.
Überschreitung des Budgets
- Wenn die Kosten für die Schulung das im genehmigten Plan vorgesehene Budget um mehr als 20 % übersteigen, muss das Unternehmen der ADEM eine Begründung schicken, um die Kofinanzierung zu sichern.
Ablehnung der Rückerstattung in bestimmten Fällen
- Keine Rückerstattung der Schulungskosten erfolgt bei Nichtteilnahme, Abbruch oder weniger als 80 % Anwesenheit des Mitarbeiters.
- Ausnahme: Krankheit, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag. Dann kann die Schulung einmalig wiederholt und erstattet werden.
- Bei Nichtbestehen einer Prüfung bleibt die erste Schulung kofinanziert. Weitere Versuche zahlt der Arbeitgeber selbst.
Wie können Unternehmen am Skills-Plang teilnehmen?
Interessierte Unternehmen können ihren Antrag online einreichen. Weitere Details zu den Teilnahmebedingungen, den Schritten der Antragstellung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.