Zur Arbeitsaufnahme in Luxemburg benötigen Bürger aus Drittstaaten eine Aufenthaltsgenehmigung sowie einen Aufenthaltstitel.
Angehörige aus Drittstaaten, die länger als drei Monate in Luxemburg verbringen möchten, müssen folgende Prozedur beachten:
- 1. Schritt: Vor der Einreise nach Luxemburg
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’Immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) beantragen;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen.
- 2. Schritt: Nach der Einreise nach Luxemburg
- sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- anschließend einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer aus einem Drittstaat beantragen.
Ein Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangehörigen einstellen möchte, muss zunächst die freie Stelle bei der ADEM melden. Wenn die ADEM nicht innerhalb von drei Wochen einen Bewerber auf dem nationalen Arbeitsmarkt findet, kann der Arbeitgeber bei der ADEM ein Zertifikat beantragen, das zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Drittstaatsangehörigen berechtigt.
Die Aufenthaltserlaubnis, die zu der Aufnahme einer vergüteten Beschäftigung berechnet, wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
- Der Vorrang, den bestimmte Arbeitsuchende beim Zugang zum Arbeitsmarkt genießen, darf nicht eingeschränkt werden;
- Die Tätigkeit darf den wirtschaftlichen Interessen des Landes nicht schaden;
- Der Bewerber muss über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen
- Der Arbeitsvertrag muss für eine Stelle abgeschlossen werden, die zuvor bei der ADEM gemeldet worden war und für die die ADEM innerhalb von drei Wochen keinen passenden Bewerber auf dem nationalen Arbeitsmarkt finden konnte.
Auf Antrag kann der Minister einem qualifizierten Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis gewähren, wenn dieser in einem Wirtschaftssektor oder Beruf arbeiten will, der Schwierigkeiten hat, entsprechende Fachkräfte zu finden.
Die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte kann unter bestimmtenn Bedingungen Drittstaatsangehörigen gewährt werden, die über ein abgeschlossenes Studium oder eine mindestens fünfjährige Spezialisierung in ihrem Beruf verfügen.
Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren von Drittstaatsangehörigen in Luxemburg
- konsultieren Sie bitte das Bürgerportal unter der Rubrik Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als Nicht-Luxemburger
- oder informieren sich auf Guichet.lu unter der Rubrik "Einwanderung"