Berufsförderungsvertrag (CAE)

Was wird gefördert?

Ein Arbeitgeber, der einen jungen Arbeitsuchenden, der ohne Arbeit ist und bei der ADEM gemeldet ist, im Rahmen eines Berufsförderungsvertrag (CAE) einstellt, kann einen Teil der Personalkosten sowie den vollständigen Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen erstattet bekommen.

Welche Einrichtungen können einen Berufsförderungsvertrag (CAE) abschließen?

Einrichtungen, wie staatliche Verwaltungen, Gemeindeverwaltungen, gemeinnützliche Einrichtungen, Verbände oder Vereine, die nicht die Rechtsform einer Handelsgesellschaft haben, können mit jungen Arbeitsuchenden unter 30 Jahren einen Berufsförderungsvertrag abschließen. Ziel des Berufsförderungsvertrags ist es, junge Menschen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Bedingungen

Der Berufsförderungsvertrag (CAE) wird zwischen der ADEM und dem jungen Arbeitsuchenden abgeschlossen.

Die Einrichtung, in der der junge Arbeitsuchende beschäftigt sein wird, bestimmt einen Tutor, der den jungen Arbeitsuchenden während der Dauer des Vertrags betreut. Der Tutor und der junge Arbeitsuchende erstellen gemeinsam einen Ausbildungsplan, der von der ADEM während der Beschäftigungsdauer regelmäßig geprüft wird.

Am Ende des Berufsförderungsvertrags erstellt die Einrichtung ein Abschlusszeugnis, dessen Elemente von der ADEM vorgegeben sind.

Vertragsdauer: 12 Monate mit der Möglichkeit einer Verlängerung von max. sechs Monaten (40 Std./Woche).

Die im Rahmen eines Berufsförderungsvertrags gezahlte Vergütung unterliegt den für Löhne und Gehälter vorgesehenen Steuer- und Sozialabgaben. Die Grundvergütung beläuft sich auf:

  • 80% des sozialen Mindestlohns (für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) bei Jugendlichen unter 18 Jahren;
  • 100% des sozialen Mindestlohns (für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) bei Jugendlichen ohne Schulabschluss oder Jugendlichen, die ein Berufsbefähigungszeugnis oder einen technischen oder allgemeinen Sekundarabschluss haben.
  • 130% des sozialen Mindestlohns (für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) bei Jugendlichen, die in Besitz eines Technikerdiploms (BTS) oder eines Hochschulabschlusses (Bachelor oder Master) sind

Sollte der junge Arbeitsuchende ein höheres Arbeitslosengeld als das für den CAE festgelegte Gehalt beziehen, erhält er bis zum Ende seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine Ausgleichzahlung in Höhe der Differenz. 

Förderhöhe und Dauer

Während der ersten 12 Monate des Berufsförderungsvertrags (CIE) leistet der Beschäftigungsfond eine monatliche Erstattung an die Einrichtung in Höhe von:

  • 75% der gezahlten Grundvergütung
  • 100% des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Im Falle der Verlängerung eines Berufsförderungsvertrags erstattet der Beschäftigungsfonds der Einrichtung 50% der gezahlten Grundvergütung.

Auf Antrag kann der Beschäftigungsfonds der Einrichtung, die den jungen Arbeitsuchenden nach Ablauf des Berufsförderungsvertrags mit einem unbefristeten Vertrag (ohne Probezeit) einstellt, eine Rückerstattung der vollen Arbeitgeberkosten an den Sozialversicherungsbeiträgen für die Dauer von 12 Monaten nach Einstellung gewähren.

Antragsverfahren

Bitte kontaktieren Sie den Arbeitgeber-Service der ADEM.

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