Weiterbildung im Rahmen einer innerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung

Worum geht es?

Die Gemischte Kommission kann veranlassen, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner innerbetrieblichen Wiedereingliederung eine berufliche Weiterbildung erhält. Der Antrag hierfür muss mindestens 6-8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung von dem Arbeitgeber und dem wiedereinzugliedernden Arbeitnehmer gestellt werden. 

Wer ist antragsberechtigt?

Die Gemischte Kommission kann eine berufliche Weiterbildung bewilligen für:

  • Unternehmen aus dem Privatsektor,
  • Unternehmen aus dem kommunalen Sektor,
  • Öffentliche Einrichtungen.

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss innerbetrieblich bei dem betreffenden Arbeitgeber wiedereingegliedert werden.
  • Der zuständige Betriebsarzt muss bescheinigen, dass der Arbeitnehmer für die Arbeitsstelle, die er nach der Wiedereingliederung ausüben wird, geeignet ist.
  • Ein vollständiger Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen muss rechtzeitig über das vorgesehene Formular eingereicht werden. 

Die Weiterbildung muss einen Bezug zur innerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung haben. Die ADEM prüft, ob die Bildungseinrichtung in Luxemburg offiziell anerkannt ist.

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