Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer im Rahmen einer innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Wiedereingliedungsmaßnahme beschäftigt, kann verschiedene finanzielle Hilfen und Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Lohnbeteiligung für Personen in beruflicher Wiedereingliederung
Stellt ein Arbeitgeber eine Person ein, der eine außerbetriebliche Wiedereingliederung zuerkannt wurde, oder führt der Arbeitgeber eine innerbetriebliche Wiedereingliederung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers durch, hat er Anspruch auf die Übernahme eines Teils der Lohnkosten.
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Gemeinnützige Arbeiten (TUP)
Der Arbeitsuchende, der eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung beantragt hat, kann zur Verrichtung von gemeinnützigen Arbeiten (TUP) bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Staat, Kommunen, Gemeindesverbände, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Stiftungen) herangezogen werden.
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Wiedereinstiegsvertrag (CRE)
Mit dem Wiedereinstiegsvertrag soll die Beschäftigung von Arbeitsuchenden, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer Erwerbsminderung Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, gefördert werden.
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Weiterbildung im Rahmen einer innerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung
Stellt ein Arbeitgeber eine Person ein, der eine außerbetriebliche Wiedereingliederung zuerkannt wurde, oder führt der Arbeitgeber eine innerbetriebliche Wiedereingliederung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers durch, hat er Anspruch auf die Übernahme eines Teils der Lohnkosten.
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