Einstellung eines Antragstellers auf internationalen Schutz (DPI)

Ein Antragsteller auf internationalen Schutz (DPI), dessen Antrag seit mindestens sechs Monaten bei der Generaldirektion für Immigration anhängig ist, kann eine Genehmigung zur vorübergehenden Beschäftigung (Autorisation d’occupation temporaire – AOT) beantragen, um in Luxemburg einer unselbstständigen Tätigkeit nachzugehen.

Die AOT muss gemeinsam vom DPI und dem einstellenden Unternehmen beantragt werden. Die ADEM prüft im Rahmen des Verfahrens, ob der Arbeitgeber die offene Stelle ordnungsgemäß gemeldet hat. Die Generaldirektion für Immigration entscheidet über die Erteilung oder Ablehnung der AOT.

Erforderliche Unterlagen für den AOT-Antrag:

  • AOT-Antragsformular
  • Kopie der Empfangsbescheinigung über die Antragstellung auf internationalen Schutz
  • Falls vorhanden, Kopien von Zeugnissen oder Nachweisen über die berufliche Qualifikation des Antragstellers
  • Lebenslauf (CV) des Antragstellers
  • Begründungsschreiben des Arbeitgebers, in dem die Einstellung erläutert wird
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Mitgliedschaftsbescheinigung der Sozialversicherung (nur bei Verlängerung der AOT)

Wichtige Hinweise zur AOT

  • Die AOT ist maximal sechs Monate gültig, kann jedoch verlängert werden.
  • Sie ist nur für eine bestimmte Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gültig.
  • Die Erteilung einer AOT hat keine Auswirkungen auf das Asylverfahren, verleiht kein Aufenthaltsrecht und begründet keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.

Zusätzliche Informationen:

Personen, die von einer Duldung oder einem aufgeschobenen Rückführungsverfahren profitieren, können ebenfalls eine AOT beantragen. Mehr Informationen.

Wichtiger Hinweis

Die ADEM führt im Rahmen der AOT-Bearbeitung keine Arbeitsmarktprüfung durch

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