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  1. Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft

    Das Konjunkturkomitee unter Vorsitz des Ministers für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, Dan Kersch, und des Wirtschaftsministers, Franz Fayot, hat sich auf ein Verfahren zur Bearbeitung der Abrechungen für die Kurzarbeit in den Monaten Juli bis Dezember 2020 geeinigt.

  2. Zum 31. August 2020 waren 18.525 gebietsansässige Arbeitsuchende bei der ADEM gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist dies ein Rückgang um 1.232 Personen (-6,2%) und im Vergleich zum Monat April 2020 ein Rückgang um 1.728 Personen (-8,5%). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies allerdings immer noch einem Anstieg um 3.155 Personen, beziehungsweise 20,5%.

  3. Zum 31. Juli 2020 waren 19.762 gebietsansässige Arbeitsuchende bei der ADEM gemeldet. Auf ein Jahr gesehen entspricht dies einem Anstieg von 4.094 Personen, beziehungsweise 26,1%. Im Vergleich zum Vormonat ist ein leichter Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen (114 Personen, beziehungsweise 0,6%) zu verzeichnen. Die von STATEC berechnete saisonbereinigte Arbeitslosenquote beträgt 6,6%.

  4. Am 30. Juni 2020 waren 19.876 gebietsansässige Arbeitsuchenden bei der ADEM gemeldet. Auf ein Jahr gesehen entspricht dies einem Anstieg um 4.839 Personen, beziehungsweise 32,2%. Die vom STATEC berechnete saisonbereinigte Arbeitslosenquote beträgt 7%.

  5. Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus COVID-19 zu reduzieren, bietet die ADEM weiterhin den Großteil ihrer Serviceleistungen per Telefon oder E-Mail an. Für einige Serviceleistungen ist eine persönliche Anwesenheit in der ADEM möglich.

  6. Am 31. Mai 2020 waren 20.209 gebietsansässige Arbeitsuchende bei der ADEM gemeldet. Auf ein Jahr gesehen entspricht dies einem Anstieg um 5.085 Personen, beziehungsweise 33,6%. Die von STATEC berechnete saisonbereinigte Arbeitslosenquote beträgt 7.0%.

  7. Auf der Suche nach einem Job oder einer neuen beruflichen Herausforderung? Verpassen Sie nicht den RTL-Jobdag am 22. Juni: Den ganzen Tag über stellen verschiedene Arbeitgeber ihre Unternehmen und die aktuellen Stellenangebote vor.

  8. Arbeitgeber müssen die detaillierte Abrechnung (décompte) innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ende des Monats, in dem die Kurzarbeit eingetreten ist, einreichen. Für Kurzarbeit im Monat März 2020 musss die die detaillierte Abrechnung demnach bis spätestens zum 30. Juni 2020 abgegeben werden.

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